Parlament heisst eine Stärkung des Kartellzivilrechts gut
Privatpersonen und der Staat können künftig Zivilklagen einreichen, wenn sie von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sind.

Privatpersonen und die öffentliche Hand sollen künftig Zivilklage führen können, wenn unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sie treffen. Das Parlament hat das Kartellrecht entsprechend angepasst.
Am Dienstag hiess der Nationalrat als zweite Kammer die Teilrevision des Kartellgesetzes mit 120 zu 58 Stimmen und mit 12 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht wegen umstrittener Punkte zurück an den Ständerat.
Reform stärkt Klagerechte bei Wettbewerbsverstössen
Neben der modernisierten, an internationale Standards angeglichenen Fusionskontrolle und einem verbesserten Widerspruchsrecht ist eine Stärkung des Kartellzivilrechts Teil der Vorlage. Nach Angaben des Bundesrates sind Zivilprozesse zu Kartellrechtsverletzungen selten; die Revision soll den Weg dafür ebnen.
Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, schrieb der Bundesrat. Auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten.