Kanton Bern: Kinderspitäler erhalten Finanzspritze
Der Kanton Bern erhöht die Beiträge an Kinderspitäler und die medizinische Weiterbildung. Der Grosse Rat bewilligte die Kredite einstimmig.

Der Kanton Bern erhöht seine Abgeltungen für Kinderspitäler sowie die ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung. Der Grosse Rat hat am Mittwoch entsprechende Kredite einstimmig gutgeheissen.
Der Grosse Rat sprach einen Zusatzkredit über insgesamt knapp 108 Millionen Franken für die Jahre 2025, 2026 und 2027 und einen Nachkredit von rund 35 Millionen Franken zugunsten der Spitäler. Damit sollen die Rahmenbedingungen im Kanton Bern «dauerhaft verbessert» werden, hiess es im Vortrag der Regierung.
Das Geschäft war in der Abstimmung unbestritten. Der EVP sei es allerdings «sauer aufgestossen», sagte Simone Leuenberger für ihre Fraktion. «Warum schaffen wir es nicht, kostendeckende Tarife auszuhandeln?», fragte sie. Christoph Zimmerli bezeichnete den Entscheid namens der FDP zudem als «nicht nachhaltig, aber alternativlos».
Die Kredite beinhalten eine Abgeltung für ambulante Leistungen der Kinderspitäler in Bern und Biel, die mit einem strukturellen Defizit kämpfen. In diesem Bereich wird die Finanzierung des Kantons um jährlich zehn Millionen auf 14,5 Millionen Franken erhöht.
Neues Tarifsystem Tardoc soll Entlastung bringen
Das soll gelten, bis das neue Tarifsystem Tardoc eingeführt wird. Die weiteren jährlich rund 26,5 Millionen Franken beziehen sich auf die Weiterbildungsstellen. In diesem Betrag wird berücksichtigt, dass die Anzahl der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildungen tendenziell zunimmt.
Der Kanton gewährt Spitälern und ambulanten Leistungserbringern wie Arztpraxen oder Gesundheitszentren eine Abgeltung, wenn sie Ärztinnen und Ärzte sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten weiterbilden.

Die aktuellen Beiträge reichten allerdings nicht aus, hielt Andrea de Meuron (Grüne) namens der vorberatenden Gesundheits- und Sozialkommission fest. Andere Kantone würden zudem höhere Bildungsbeiträge leisten. «Der Kanton Bern soll nicht ins Hintertreffen geraten», sagte sie.
Eine analoge Erhöhung der Abgeltungen für die ärztliche Weiterbildung im ambulanten Bereich hat der Grosse Rat in einem separaten Geschäft gutgeheissen. Dies, weil die gesetzlichen Grundlagen im ambulanten und stationären Bereich nicht übereinstimmen.
Einigkeit bei Entscheidung über Zusatzkredite
Auch hier fiel der Entscheid einstimmig aus. Das Parlament bewilligte für die Jahre 2025, 2026 und 2027 je einen Zusatzkredit von jährlich 975'000 Franken.