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Parlament verlangt Neubeurteilung von zweifelhaften IV-Gutachten

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Bern,

Die Eidgenössischen Räte fordern Neubeurteilungen von mangelhaften IV-Gutachten.

IV
Im Oktober 2023 hatte das BSV mitgeteilt, dass die Invalidenversicherung (IV) keine bi- und polydisziplinären Gutachten mehr an die Zürcher Firma Pmeda vergeben werde. (Symbolbild) - Keystone

IV-Gutachten mit gravierenden Mängeln sollen neu beurteilt werden können. Das fordern die eidgenössischen Räte mit einer Motion, welche nun zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Sie reagieren damit auf zweifelhafte Gutachten des Zürcher Unternehmens Pmeda AG.

Der Ständerat hat am Mittwoch den Vorstoss mit der Forderung nach Neubeurteilungen oppositionslos angenommen. Der Nationalrat stimmte ihm im März klar zu. Er stammt von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N).

Gemäss dieser Motion sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer bestimmten Gutachterstelle oder von gewissen Ärztinnen und Ärzten stützt.

Es geht um solche, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde.

Zweifelhafte Praktiken bei Pmeda

Nach Eingang eines solchen Revisionsgesuchs sollen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit prüfen, den Beginn einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit festlegen, berufliche Massnahmen gewähren und allfällige Rentenleistungen rückwirkend zusprechen.

Im Oktober 2023 hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitgeteilt, dass die Invalidenversicherung (IV) keine bi- und polydisziplinären Gutachten mehr an die Zürcher Firma Pmeda vergeben werde. Eine Fachkommission hatte zuvor in deren ärztlichen Gutachten formale und inhaltliche Mängel festgestellt.

Auch der Bundesrat stellte sich hinter den Vorstoss. Es sei absolut zentral, dass sich IV-Stellen und Gerichte auf korrekt erstellte und qualitativ hochwertige medizinische Gutachten abstützten, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss.

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte am Mittwoch im Ständerat, im Rahmen einer Vorlage zur Revision der Invalidenversicherung werde zu prüfen sein, ob die Rolle der EKQMB zu ändern sei. An dieser Vorlage werde gearbeitet.

Kommentare

User #1585 (nicht angemeldet)

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