Parlament stimmt schlankem Transparenzregister für Unternehmen zu
Das Parlament plant ein Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen. National- und Ständerat haben die Vorlage deutlich entschärft.

Unternehmen müssen den Behörden künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitteilen. Das will das Parlament. National- und Ständerat haben die entsprechende Vorlage des Bundesrats jedoch massgeblich entschärft. Viele zweifeln grundsätzlich am Vorhaben.
Der Nationalrat befasste sich am Donnerstag als Zweitrat mit der Frage, ob Gesellschaften und andere juristische Personen verpflichtet werden sollen, den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Der Ständerat hatte die entsprechende Vorlage in der Wintersession zähneknirschend befürwortet und das neue Gesetz dazu stark entschlackt.
Das nationale, aber nicht öffentliche Transparenzregister ist Teil der Reform des Geldwäschereigesetzes und soll helfen, Geldwäscherei zu bekämpfen. Ist schneller und zuverlässiger ersichtlich, wer hinter einer Rechtsstruktur steckt, soll das verhindern können, dass Firmen zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden. Heute ist oft nicht klar, wer tatsächlich hinter einer Gesellschaft steht – Stichwort Briefkastenfirmen.
Ziel: Mehr Transparenz gegen Geldwäscherei
Beat Flach (GLP/AG), Sprecher der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), wies darauf hin, dass viele andere Staaten bereits Transparenzregister eingeführt hätten. Weil die Schweiz hinterherhinke, könnte sie bei der nächsten Prüfung der internationalen Aufsichtsbehörden im Jahr 2027 als Hochrisikostaat eingestuft werden. «Es geht um unsere internationale Reputation.»
Mit 122 zu 65 Stimmen trat die grosse Kammer auf das Geschäft ein. Dagegen stimmte die SVP-Fraktion. Deren Sprechende bezeichneten die Vorlage als überflüssig. «Damit werden Sie die Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können», hielt Barbara Steinemann (SVP/ZH) an die Adresse der Befürwortenden fest. Das Register führe lediglich zu mehr Bürokratie.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hielt dagegen, für das geplante Register gebe es eine bestehende Infrastruktur. Der Meldeprozess sei einfach, da die meisten KMU bereits im Handelsregister eingetragen seien. Laut der Bundesverwaltung entsteht für die grosse Mehrheit aller Unternehmen ein geschätzter Aufwand von rund zwanzig Minuten im ersten Jahr.
Bedenken wegen Bürokratie und Umsetzung
Auch die Befürwortenden der Vorlage sparten jedoch nicht mit Kritik an der Vorlage. Die neuen Regeln würden nicht aus Überzeugung, sondern wegen des Drucks von aussen eingeführt, war weitherum zu hören.
«Die Schweiz hat die Tendenz, der Musterknabe sein zu wollen», sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Das Land sei bei der Geldwäschereibekämpfung schon heute vorbildlich. Deshalb sei es wichtig, nicht mehr zu machen als nötig.
Diesem Ruf folgte nach dem Ständerat auch der Nationalrat. Er ging deutlich weniger weit, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Die entschlackte Vorlage solle einen möglichst geringen Zusatzaufwand für die Schweizer Wirtschaft zur Folge haben, lautete der Tenor der bürgerlichen Mehrheit.
Entschärfte Version mit Ausnahmen beschlossen
Die grosse Kammer beschloss sodann, Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht zu befreien. Finanzministerin Keller-Sutter wehrte sich wie schon im Dezember erfolglos gegen die Ausnahmen – mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden für Tarnfirmen und Strohleute.
«So können wir uns die ganze Übung sparen», sagte Meret Schneider (Grüne/ZH) stellvertretend für die Ratslinke. Die Schweiz stehe bezüglich Transparenz des Finanzplatzes auf dem zweitletzten Platz. Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrats sei massgeblich verwässert worden und entspreche nun den internationalen Standards nur noch ansatzweise.
In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen schliesslich mit 117 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.
Letzte Differenzen zwischen den Räten
Grund dafür sind Differenzen in wenigen restlichen Punkten. Dabei geht es unter anderem um die sogenannte Richtigkeitsvermutung. Konsens herrscht darüber, dass die Behörden sich darauf verlassen können müssen, dass die Einträge im Register korrekt sind. Der Nationalrat befürchtet jedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung und einen erheblichen Zusatzaufwand. Er verlangt deshalb eine vertiefte Prüfung des Ständerats.
Der Bundesrat sieht weitere Massnahmen zur Geldwäschereibekämpfung vor, insbesondere Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater. Über diese wird der Ständerat voraussichtlich nächste Woche befinden. Bisher waren solche Bestrebungen nicht mehrheitsfähig. Das Anwaltsgeheimnis werde dadurch verletzt, hiess es.