Über den neuen Anlauf für die Einführung einer E-ID in der Schweiz soll das Parlament entscheiden. Herausgeber würde dann der Staat sein.
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Das Parlament soll ab Mitte 2023 über neuen Anlauf für E-ID entscheiden. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz könnte eine E-ID eingeführt werden.
  • Laut dem Bundesrat soll ab kommendem Sommer das Parlament darüber entscheiden.

Der neue Anlauf für die Einführung einer E-ID in der Schweiz konkretisiert sich. Der Bundesrat will, dass ab dem kommenden Sommer das Parlament entscheiden kann. Herausgeber der E-ID soll der Staat sein.

Dieser Vorschlag sei in der im Oktober zu Ende gegangenen Vernehmlassung positiv aufgenommen worden, schrieb der Bundesrat am Freitag.

Begrüsst worden sei auch, dass der Staat Betreiber der für den Betrieb der E-ID nötigen Vertrauensinfrastruktur sein soll.

Vertiefte Abklärungen nötig

Insgesamt werde gewünscht, dass eine stabile, sichere und benutzerfreundliche Lösung rasch zur Verfügung stehe, hiess es. Allerdings seien in einigen Punkten noch vertiefte Abklärungen nötig.

Der Bundesrat nennt hier den Kreis der E-ID-Berechtigten, den Prozess für die Ausstellung, Datenschutz-Aspekte, Benutzerfreundlichkeit (etwa Barrierefreiheit) sowie die Supportorganisation in den Kantonen. Das zuständige Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) will den eidgenössischen Räten bis im Sommer 2023 seine Botschaft vorlegen.

In einem ersten Anlauf war das E-ID-Gesetz im März 2021 an der Urne gescheitert. Zur Debatte stand damals eine private Lösung. Sicherheitsbedenken beim Datenschutz gaben laut Abstimmungsumfragen den Ausschlag für das Nein.

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