Parlament kann über Importverbot für tierquälerische Pelze befinden
Nach vorgeschlagener Gesetzesänderung kann nun das Parlament über ein Verbot von Import und Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzwaren entscheiden.

Über ein Verbot von Import und Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzwaren kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat hat die Botschaft zu Änderungen im Tierschutzgesetz verabschiedet.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte». Der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung.
Das geforderte Importverbot stütze sich nicht auf internationalen Normen, machte er dazu geltend. Auch solle ein Einfuhrverbot nicht in der Bundesverfassung stehen, sondern im Gesetz verankert sein. Er schlägt deshalb vor, ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze ins Tierschutzgesetz zu schreiben.
Die im Gesetz massgebende Definition von «tierquälerisch» sind die internationalen Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Für die Pelzproduktion gehaltene Tiere sollen demnach arttypisch leben können. Und es sollen ihnen keine Schmerzen, kein Leid und keine Verletzungen zugefügt werden dürfen.
Bundesrat plant Verbot von qualvollen Pelzen im Inland
Der Bundesrat will auch den Handel mit quälerisch erzeugten Pelzen im Inland verbieten – ein solches Verbot enthält die Initiative nicht. Schweizer Pelzfachgeschäfte, Modehäuser und Onlinehändler müssen für von ihnen eingekaufte Pelzprodukte künftig nachweisen, dass sie mit nicht-tierquälerischen Methoden erzeugt worden sind.
Widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte werden aus dem Verkehr gezogen und fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt. «Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für den Tierschutz», schreibt der Bundesrat.
Der Gegenvorschlag war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Das Initiativkomitee erwog sogar, sein Begehren zurückziehen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Es kritisierte in der Vernehmlassung geplante Ausnahmebestimmungen.
Der Bundesrat will das Importverbot von «Qualpelz» allerdings rasch umsetzen. Er hat deshalb entschieden, es in einer Verordnung schon per 1. Juli 2025 einzuführen.