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Parlament greift bei Nachteilsausgleich an Gymnasien nicht ein

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat will den Kantonen beim Nachteilsausgleich für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Legasthenie oder einer ähnlichen Lernstörung keine Vorschriften machen. Anders als zuvor der Nationalrat hat der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss abgelehnt.

Gymi
Der Ständerat will den Kantonen beim Nachteilsausgleich für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Legasthenie oder einer ähnlichen Lernstörung keine Vorschriften machen. - keystone

Der Ständerat verwarf die Motion des Walliser Mitte-Nationalrats Sidney Kamerzin am Dienstag mit 21 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen. Er folgte damit einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Kamerzin wollte, dass Schülerinnen und Schüler künftig bei Maturaprüfungen einen Computer mit spezieller Software als Hilfsmittel benutzen dürfen. Er begründete sein Anliegen insbesondere damit, dass auf den anderen Schulstufen und an den Hochschulen schon heute entsprechende Regelungen gälten. Es gehe um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und Studium.

Der Bundesrat war der Ansicht, die Kantone seien zuständig. Auch die ablehnende Kommissionsmehrheit war der Ansicht, die heutigen Regelungen seien ausreichend. Zudem könnte eine Annahme der Motion zulasten individueller Lösungen gehen.

Dass es einen fairen Nachteilsausgleich brauche, wurde nicht bestritten. Es bestünden bereits Empfehlungen der eidgenössischen Maturitätskommission. Mehrheitssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) gab allerdings zu bedenken, dass in Gymnasien anders als auf Primarschulstufe eigentliche Lernzielbefreiungen nicht möglich seien.

Die Gegner der Motion monierten zudem, diese setze an einem allzu spezifischen Punkt an, was zu neuen Ungleichbehandlungen führen könne.

Fabien Fivaz (Grüne/NE) wandte namens der Minderheit ein, dass die Betroffenen später an der Universität und im Berufsleben die entsprechenden Hilfsmittel ohnehin verwenden könnten.

Pascal Broulis (FDP/VD) unterstütze den Vorstoss ebenfalls. Er störte sich unter anderem daran, dass je nach Kanton und Gymnasium die Praxis unterschiedlich sei.

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