Berner Verwaltungsgericht heisst Familiennachzug-Beschwerde gut
Ein nordmazedonischer Staatsangehöriger darf im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz zu seiner Frau kommen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen.

Zuvor hatten dem heute 42-Jährigen die Einwohnergemeinde (EG) Biel und die kantonale Sicherheitsdirektion (SID) den Nachzug verweigert.
Der Mann war 1999 in die Schweiz zu seinem Vater eingereist. 2010 wurde er wegen qualifizierter, bandenmässiger Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Zudem wies er offene Schulden und Verlustscheine auf.
In der Folge widerrief die EG Biel seine Niederlassungsbewilligung, 2013 musste er ausreisen. Bis Ende Mai 2023 war er mit einem Einreiseverbot belegt.
2021 stellte der Mann ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz zu seiner Ehefrau, die aus Bosnien und Herzegowina stammt und über eine Niederlassungsbewilligung verfügte. Die EG Biel wies den Antrag ab, die SID die dagegen erhobene Beschwerde ebenfalls.
Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass zwar ein erhebliches öffentliches Interesse an der Fernhaltung des Mannes bestanden habe. Seit seiner Verurteilung seien jedoch über 15 Jahre vergangen. Der Mann habe sich seither – abgesehen von einer rechtswidrigen Einreise im Jahr 2018 – nichts mehr zuschulden kommen lassen. Die Rückfallgefahr erscheine heute als gering.
Zudem sei davon auszugehen, dass das Ehepaar seinen Lebensunterhalt künftig selbständig bestreiten könne. Unter diesen Umständen würden heute die privaten Interessen am Familienleben überwiegen.
Das Gericht hielt aber auch fest, dass der Mann, sollte er «das vom Gericht in ihn gesetzte Vertrauen missbrauchen» und erneut straffällig werden, die Schweiz wieder verlassen müsse. Ebenfalls müssten die Eheleute selbst für sich aufkommen, auch dürften sie keine weiteren Schulden anhäufen.






