Parlament genehmigt Regeln für neues Transparenzregister
Das Parlament möchte, dass Gesellschaften künftig ihre wirtschaftlich Berechtigten offenlegen, um Geldwäsche zu bekämpfen.

Gesellschaften und andere juristische Personen werden künftig verpflichtet, den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Das Parlament hat dies im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei beschlossen.
Die Räte entschärften jedoch den ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesrats. Beispielsweise befreiten sie Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht. Die bürgerliche Mehrheit entschlackte den Entwurf auch, um den zusätzlichen Aufwand für die Wirtschaft in Grenzen zu halten.
Verschleierung von Vermögenswerten soll verhindert werden
Das nationale, aber nicht öffentliche Transparenzregister ist Teil der Reform des Geldwäschereigesetzes. Es soll helfen, Geldwäsche zu bekämpfen. Ist schneller und zuverlässiger ersichtlich, wer hinter einer Rechtsstruktur steckt, soll das verhindern können, dass Firmen zur Geldwäsche oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden.
Zuletzt umstritten war die Richtigkeitsvermutung für die Einträge im Transparenzregister. Zwar waren sich rasch alle einig, dass die Behörden sich auf die Korrektheit der Einträge im Register verlassen können müssten. Bundesrat und Nationalrat wollten ursprünglich vorschreiben, dass die Einträge rein deklaratorisch sind.
Kompromissvorschlag zur Ergänzung
Der Ständerat wollte dagegen eine Richtigkeitsvermutung ins Gesetz aufnehmen. Das hätte geheissen, dass Finanzintermediäre sich bei der Überprüfung ihrer Kundinnen künftig einfach auf das Transparenzregister berufen könnten – ohne überprüfen zu müssen, ob diese Daten wirklich korrekt sind.
Die kleine Kammer schlug dann zur Ergänzung einen Kompromiss vor. Demnach sollen sich beispielsweise Bankerinnen und Banker sowie Beraterinnen und Berater auf die Einträge im Transparenzregister verlassen können, «wenn sich aus der Prüfung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt nichts Abweichendes ergibt».
Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter ist dieser Vorschlag eine praktikable Alternative zur Richtigkeitsvermutung. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat unterstützte den Vorschlag und machte die Vorlage damit bereit für die Schlussabstimmung.