Parlament

Parlament uneins über Verwendung von Ledignamen bei erneuter Heirat

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Was passiert mit angenommenen Namen bei Scheidung und erneuter Heirat? Namen behalten, findet der Nationalrat. Zurück zum Ledignamen, sagt der Ständerat.

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Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) findet: Eine Rückkehr zu Ledignamen bei erneuter Heirat wäre falsch. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Soll bei erneuter Heirat ein angenommer Name weitergegeben werden können?
  • Das Parlament ist sich in dieser Frage uneins.
  • Einig ist man sich nur, dass Doppelnamen wieder eingeführt werden sollen.

Das Parlament tut sich weiterhin schwer mit dem Namensrecht. Einig ist man sich zwar beim Kernpunkt der Vorlage: Eheleute sollen wieder Doppelnamen tragen dürfen, in beliebiger Reihenfolge, mit und ohne Bindestrich.

Dies begrüsst auch SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel – naturgemäss, schliesslich trägt sie auch heute noch ihren Ledignamen vorangestellt. Aber das, was heute der Nationalrat entschieden hat: «Das geht jetzt etwas weit mit der Flexibilisierung.»

Bei erneuter Heirat zurück zum Ledignamen?

Denn anders als der Ständerat will der Nationalrat nicht, dass man bei erneuter Heirat nur den Ledignamen weitergeben kann. Nach dem Willen des Nationalrats sähe dies folgendermassen aus: Wenn sich Peter Muster und Petra Muster (geborene Weber) trennen, kann Petra bei erneuter Heirat den Namen Muster behalten. Und auch an den neuen Ehemann weitergeben.

Sollen Geschiedene bei erneuter Heirat den Namen des Ex-Partners weitergeben dürfen?

Gemäss dem Ständerat dürfte Petra Muster nur den Namen Weber weitergeben – oder den des neuen Ehemanns annehmen.

Sorge um Nachnamen der Kinder

Für LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein wäre dies die falsche Lösung: Es gebe aber eben denjenigen Personen Sicherheit, die länger verheiratet waren und den Namen des Ehemanns angenommen hatten. «Sie leben mit diesem Namen, sind unter diesem Namen bekannt und es wäre seltsam, wenn sie wieder den Ledignamen annehmen müssten bei erneuter Heirat. Ganz speziell, wenn es um die Kinder geht.»

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Nationalrätin Nina Fehr Düsel wehrt sich dagegen, dass «der alte Name vom alten Mann» weitergegeben werden kann. Wenn schon also zurück zum Ledignamen. - Nau.ch

Genau umgekehrt sieht es SVPlerin Fehr Düsel. Angenommen, sie wäre in dieser Situation, mit zuvor angenommenem Namen, wiederverheiratet und mit Kindern: «Dann muss ich ja den alten Namen vom alten Mann nicht mehr mitnehmen.»

Daneben habe sie ja immer noch alle Möglichkeiten. «Aber es geht jetzt um den neuen Mann und die Kinder.» Fehr Düsels SVP warnte denn auch vor «Namenstourismus»: Theoretisch könnten ganze Familien künftig einen Namen aus irgendeiner Vorehe tragen.

Stammbäume durcheinandergewirbelt

Im obigen Beispiel würden Petra Musters Kinder mit ihrem neuen Mann dann ebenfalls Muster heissen, deren Kinder und Kindeskinder ebenfalls. Obwohl sie gar nicht verwandt sind mit Peter Muster.

Das sei schon richtig, bestätigt auch die Liberale Patricia von Falkenstein. «Eigentlich gehört dann dieses Kind nicht zu diesem Stammbaum. Aber ich meine, das kann man auch klären.»

Nationalratskommission
Doppelnamen bei einer Heirat soll wieder möglich werden. - Pexels

Insbesondere heutzutage, «wo sowieso Frauen und Männer Kinder haben», sieht von Falkenstein darin aber kein Problem: «Diese Stammbäume stimmen sowieso schon lange nicht mehr. Es geht vielmehr darum, dass das Familiengefüge gleich heisst und es nicht noch komplizierter wird, als es jetzt schon ist.»

Endgültiger Entscheid steht noch aus

Kompliziert scheint es allerdings auch jetzt zu sein, denn noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Die Vorlage geht wieder zurück an den Ständerat. Der vor ziemlich exakt acht Jahren eingereichte Vorstoss zur Wiedereinführung von Doppelnamen scheint eine äusserst knifflige Sache zu sein.

Die Diskussion, welche Namenskombinationen bei einer Ehe möglich sein sollen, geht im nächsten Jahr weiter. (Themenbild)
Die Diskussion, welche Namenskombinationen bei einer Ehe möglich sein sollen, geht im nächsten Jahr weiter. (Themenbild) - KEYSTONE/AP/DANIEL ROLAND

Die optimale Lösung gebe es wohl nicht, meint Patricia von Falkenstein: «Weil jeder eine andere Vorstellung davon hat.» Hauptsache, man komme nicht wieder auf die Idee, auch Kinder Doppelnamen zuzugestehen, findet Nina Fehr Düsel: «Es geht dann zu weit, wenn wie in Spanien jedes Kind noch vier Nachnamen hat.»

Ob nicht in einigen Jahren ein erneuter Vorstoss wieder alles auf den Kopf stellen will, wagen beide Nationalräte nicht auszuschliessen. «Irgendjemand will immer etwas ändern», so von Falkenstein.

Kommentare

User #2841 (nicht angemeldet)

Wer kümmert sich eigentlich mal um unsere Sicherheit, die AHV oder eine bezahlbare Krankenkasse? Beat und Bethli wären da gefragt.

User #7686 (nicht angemeldet)

Nach Trennung/Scheidung sollte man den Namen behalten können, den man gerade hat. Bei Wiederverheiratung fängt das Ganze wieder von Neuem an: Eigener, lediger Name und/oder der Name des neuen Partners. Problem gelöst.

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