Im Kanton Bern steigt der Steuerabzug für familienexterne Kinderbetreuung von 8'000 Franken auf maximal 16'000 Franken.
Aus Folien geschnittene Kinderhände hängen mit den jeweiligen Namen an der Eingangstür einer Kindergruppe in einer Tagesstätte. Foto: Rainer Jensen/dpa
Aus Folien geschnittene Kinderhände hängen mit den jeweiligen Namen an der Eingangstür einer Kindergruppe in einer Tagesstätte. Foto: Rainer Jensen/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Bern steigt der Steuerabzug für Kitas von 8'000 Franken auf 16'000 Franken.

Dies hat der Grosse Rat am Donnerstag in der ersten Lesung des Steuergesetzes beschlossen. Einen Systemwechsel zu Steuergutschriften lehnte der Rat ab.

Die SP wollte für die Drittbetreuung jedes Kindes eine Steuergutschrift von 1000 Franken festschreiben. Dieser Antrag scheiterte ebenso wie der Antrag der EVP, die eine solche Steuergutschrift auch für Eltern gewähren wollten, die ihre Kinder selber betreuen.

Die Mehrheit sprach sich schliesslich mit 73 zu 69 Stimmen dafür aus, den steuerlichen Abzug für die Kita-Kosten auf 16'000 Franken festzulegen. Damit folgte das Parlament der Regierung und einer Minderheit der vorberatenden Finanzkommission (Fiko). Diese hatte sich für einen Maximalabzug von 12'000 Franken ausgesprochen.

Ursprünglich 25'000 Franken Abzug vorgeschlagen

Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) rief das Parlament dazu auf, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur «Lippenbekenntnisse» zu machen, sondern im Hinblick auf den Fachkräftemangel ein wichtiges Zeichen zu setzen. Ursprünglich hatte die Regierung gar einen Abzug von 25'000 Franken vorgeschlagen.

Nichts wissen wollte die Parlamentsmehrheit von einem Antrag aus SVP-Kreisen, welche den Abzug wie bisher bei 8000 Franken lassen wollte.

In der Detailberatung der Steuervorlage ging es zudem um die Frage, wie gross der Handlungsspielraum für Steuersenkungen bei juristischen Personen sein soll. Das Gesetz legt eine Abweichung zur Steueranlage von maximal 20 Prozent fest. Die SP wollte diesen Spielraum auf höchstens 10 Prozent beschränken, unterlag aber mit 53 zu 92 Stimmen.

Pauschalbesteurung bleibt

Abgelehnt wurde auch der Antrag der Grünen, jede Veränderung der Steueranlage dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Rat hielt mit 84 zur 54 Stimmen am geltenden Recht fest, wonach ein Referendum nur dann möglich ist, wenn die Steueranlage 3.26 übersteigt.

Im weiteren scheiterte die linksgrüne Ratsseite mit dem Begehren, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Diese gerate auch international unter Druck, sagte Ursula Marti (SP/Bern). Schützenhilfe gab es dabei von Teilen der EVP und GLP: Die Privilegierung der Superreichen sei der Steuerehrlichkeit abträglich, sagte Thomas Brönnimann (glp/Köniz).

Mit 85 zu 62 Stimmen hielt die Mehrheit an der Pauschalbesteuerung fest. Fiko-Präsident Daniel Bichsel (SVP) verwies auf frühere Volksentscheide, bei denen sich das Berner Stimmvolk gegen die Abschaffung ausgesprochen hatte. Im Kanton Bern werden gegen 200 Personen pauschalbesteuert.

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