Internet

Darf man vom Internet-Vertrag zurücktreten?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Darf man von einem Vertrag mit einem Internet-Anbieter zurücktreten, obwohl man zwei Jahre daran gebunden ist? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Wir haben seit Mitte Juni ein Abo bei einem Netzwerkanbieter abgeschlossen, der sich als der beste der Schweiz präsentiert. Wir sind für zwei Jahre gebunden.

windows 11 update wlan
Das Internet funktioniert nicht zuverlässig. (Symbolbild) - pixabay /USA-Reiseblogger

Das Internet funktioniert jedoch nicht zuverlässig – trotz Unterstützung durch den Anbieter bricht die Verbindung ständig ab. Können wir vom Vertrag zurücktreten?

Dem Anbieter eine Frist setzen

Ja, das dürft ihr.

Zuerst müsst ihr aber dem Anbieter eine Frist setzen, damit er die Störung beheben kann, am besten mit einem eingeschriebenen Brief.

Hast du Probleme mit deinem Internet?

Erst wenn das Internet nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht zuverlässig funktioniert, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten und müsst für die Ausfallzeit nichts bezahlen.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

iWay
SIQT-B2B-Award
4 Interaktionen
16 Mio. Euro

MEHR INTERNET

Symbolbild
Umfrage
Dschihadistische Propaganda
9 Interaktionen
Propaganda
Smartphone
7 Interaktionen
«Zur Sicherheit»
Cybermobbing
3 Interaktionen
Cybermobbing

MEHR AUS STADT BERN

bundeshaus
Mit Live-Musik
ede
3 Interaktionen
National League