Internet

Darf man vom Internet-Vertrag zurücktreten?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Darf man von einem Vertrag mit einem Internet-Anbieter zurücktreten, obwohl man zwei Jahre daran gebunden ist? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

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Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Wir haben seit Mitte Juni ein Abo bei einem Netzwerkanbieter abgeschlossen, der sich als der beste der Schweiz präsentiert. Wir sind für zwei Jahre gebunden.

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Das Internet funktioniert nicht zuverlässig. (Symbolbild) - pixabay /USA-Reiseblogger

Das Internet funktioniert jedoch nicht zuverlässig – trotz Unterstützung durch den Anbieter bricht die Verbindung ständig ab. Können wir vom Vertrag zurücktreten?

Dem Anbieter eine Frist setzen

Ja, das dürft ihr.

Zuerst müsst ihr aber dem Anbieter eine Frist setzen, damit er die Störung beheben kann, am besten mit einem eingeschriebenen Brief.

Hast du Probleme mit deinem Internet?

Erst wenn das Internet nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht zuverlässig funktioniert, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten und müsst für die Ausfallzeit nichts bezahlen.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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Kommentare

User #2915 (nicht angemeldet)

Du merkst erst nach Vertrags erhalt,dass es um ein 2 Jaheres Vertrag handelt.Eine Kündigung ist erst nach dieser Zeit möglich,wurde vor einem Gericht festgelegt.Wegen Mängel am Fernsehen ist serh schwer zu belegen. Leider machen jetzt über die Festtage immer wiedet die Leuten solche Fehler ,ein Billganbieter zu nehmen.Heutzutage ist ein Recht,für ein einfacher Arbeiter schwer zu bekommen,bei Schwezer Gerichten.

User #5828 (nicht angemeldet)

Wieso macht jemand 2 Jahres Verträge bei unbekannten Anbietern nur aufgrund von Parteiaussagen dieses?

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