Darf man vom Internet-Vertrag zurücktreten?
Darf man von einem Vertrag mit einem Internet-Anbieter zurücktreten, obwohl man zwei Jahre daran gebunden ist? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Wir haben seit Mitte Juni ein Abo bei einem Netzwerkanbieter abgeschlossen, der sich als der beste der Schweiz präsentiert. Wir sind für zwei Jahre gebunden.

Das Internet funktioniert jedoch nicht zuverlässig – trotz Unterstützung durch den Anbieter bricht die Verbindung ständig ab. Können wir vom Vertrag zurücktreten?
Dem Anbieter eine Frist setzen
Ja, das dürft ihr.
Zuerst müsst ihr aber dem Anbieter eine Frist setzen, damit er die Störung beheben kann, am besten mit einem eingeschriebenen Brief.
Erst wenn das Internet nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht zuverlässig funktioniert, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten und müsst für die Ausfallzeit nichts bezahlen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.












