Selbstständige sollen auch dann Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben, wenn sie ihre Tätigkeit wegen der Corona-Krise bloss einschränken müssen.
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Auch eingeschränkte Selbstständige sollen künftig Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • National- und Ständerat wollen alle Selbstständigen mit einer Entschädigung unterstützen.
  • Bislang verlangte der Ständerat einen Arbeitsunterbruch für einen Entschädigungsanspruch.
  • Der Nationalrat wird sich am Donnerstag mit den Entscheiden des Ständerats beschäftigen.

Selbstständigerwerbende sollen auch dann Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben, wenn sie ihre Tätigkeit wegen der Corona-Krise bloss einschränken müssen. Der Ständerat ist am Mittwoch auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückgekommen.

Bisher verlangte die kleine Kammer einen Unterbruch der Tätigkeit. Nachdem sich der Nationalrat am Dienstag jedoch stillschweigend für eine Unterstützung für eingeschränkte Selbstständige ausgesprochen hatte, lenkte der Ständerat bei seiner zweiten Beratung des Covid-19-Gesetzes ein.

Uneinigkeit bei Einkommensgrenze und Maximalentschädigung

Bei den Details gehen die Meinungen noch auseinander. Laut dem Nationalrat sollen eingeschränkte Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung mit einem Einkommen bis 150'000 Franken anspruchsberechtigt sein. Sie sollen täglich maximal 196 Franken entschädigt erhalten.

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Der Ansturm der Selbständigen auf Entschädigung wegen der Corona-Krise ist gross. - dpa-infocom GmbH

Der Ständerat verzichtet im Gegensatz zum Nationalrat auf eine Einkommensgrenze und einen Maximalbetrag. Der Bundesrat soll über die Höhe und die Bemessung der Entschädigung entscheiden. Entschädigungen sollen auf der Grundlage des selbstdeklarierten Erwerbsausfalls ausgerichtet werden.

Präzisiert hat die kleine Kammer die Spielregeln: Geht es nach ihr, sollen nur Personen Erwerbsausfallentschädigung erhalten, die mit einer Umsatzeinbusse von mindestens 60 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019 zu kämpfen haben. Die Regelung soll nahtlos die am (heutigen) Mittwoch auslaufende Notverordnung ablösen und bis Ende Juni 2021 gelten.

Härtefallklausel für Event-, Reise- und Tourismusbranche

Im Covid-19-Gesetz soll zusätzlich eine Härtefallklausel für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller verankert werden. Möglich sind auch À-fonds-perdu-Beiträge.

ständerat reform
Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Geht es nach dem Ständerat, soll der Bund nur Unternehmen unterstützen, wenn sich die Kantone zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen und eine Hilfe beantragen. Ein Härtefall liegt nach Ansicht der kleinen Kammer dann vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Zu berücksichtigen sei auch die Gesamtvermögenssituation.

Anspruchsberechtigt sollen Unternehmen sein, die vor der Krise profitabel und überlebensfähig waren und nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben. Ausgenommen sind Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen sowie Covid-Bürgschaftskredite. Die Details soll der Nationalrat noch klären.

Unklarheiten bei Arbeitslosenversicherung

Der Nationalrat wird sich voraussichtlich am Donnerstag mit den Entscheiden des Ständerats befassen. Neben den Präzisierungen beim Erwerbsausfall und bei den Härtefällen gibt es noch eine Differenz bei den Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

RAV, Stellen, Arbeitslose
Ohne Kurzarbeit dürften viele Menschen in der Arbeitslosigkeit landen. - keystone

Laut dem Nationalrat sollen wie bisher Mitarbeitende auf Abruf oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie Lernende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Der Ständerat will Kurzarbeitsentschädigungen dagegen nur für Mitarbeitende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen zulassen.

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