Ein Bürger wollte erfolglos das Öffentlichkeitsgesetz in Anspruch nehmen. Adrian Lobsiger vom Datenschutz hat beim Finanzdepartement ebenfalls keine Chance.
datenschutz
Adrian Lobsiger ist Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter. - Nau.ch
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bürger verlangte beim Finanzdepartement Einsicht in Unterlagen.
  • Sein Antrag wurde abgelehnt.
  • Auch Datenschützer Adrian Lobsiger wird ein Zugang zu den Dokumenten verweigert.

Das Finanzdepartement hat sowohl einem Bürger als auch dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen Adrian Lobsiger den Zugang zu Unterlagen verweigert. Lobsiger spricht gegenüber dem «SRF» von einem «Tiefschlag».

Hintergrund: In einer «SRF»-Samstagsrundschau vom letzten Jahr äusserte sich Finanzvorsteher Ueli Maurer zu den Corona-Massnahmen. Die Regierung sei ein gewisses Risiko eingegangen, weil sie eine Güterabwägung gemacht hatten, so Maurer.

Dokumente unterliegen nicht dem Öffentlichkeitsgesetz

Wegen dieser Aussage bestand ein Bürger darauf, Einsicht in die Finanzappartement-Dokumente zu erhalten, um Maurers Aussage überprüfen zu können. Mit der Begründung die Dokumente unterliegen nicht dem Öffentlichkeitsgesetz, wurde der Antrag abgelehnt.

Auch Adrian Lobsiger, der daraufhin eingeschaltet wurde, hatte beim Finanzdepartement keinen Erfolg. Auf Anfrage von «Radio SRF» stellt das Departement klar, dass das Gesuch von Beginn an aus formellen Gründen abgelehnt wurde. Es handle sich hier um einen «ausgesprochenen Sonderfall».

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Ueli MaurerRegierungSRFFinanzdepartement