2014 verweigerte ein Schweizer Grenzwächter einer schwangeren Syrerin die Hilfe. Bei der Abschiebung erlitt sie eine Fehlgeburt. Nun verklagt sie die Schweiz.
Syrische Familie Abschiebung Klage
Suha Alhussein Jneid und Omar Jneid laufen zur Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militärappellationsgericht 2, am Montag, 5. November 2018 in Zürich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Über 30 syrische Flüchtlinge wurden 2014 dem Schweizer Grenzwachtkorps übergeben.
  • Ein Grenzwächter verweigerte einer Schwangeren mit Bauchschmerzen die Hilfe.
  • Sie erlitt wenig später eine Totgeburt & verlangt nun Entschädigung und Schadenersatz.

Die tragische Geschichte ereignete sich am 4. Juli: Über 30 syrische Flüchtlinge versuchen im Nachtzug von Mailand aus Paris zu erreichen. Doch die französische Polizei interveniert und übergibt die Flüchtlinge dem Schweizer Grenzwachtkorps.

Unter diesen befindet sich auch eine damals 22-jährige schwangere Frau. Sie klagt über Bauchschmerzen, doch ein Schweizer Grenzwächter verweigert ihr die Hilfe. Stattdessen wird sie gemeinsam mit ihrer Familie und dem Rest der Gruppe nach Italien ausgeschafft. Wenig später erleidet die junge Syrerin in Domodossola (I) eine Fehlgeburt.

Der Grenzwächter muss sich dreieinhalb Jahre später wegen seines Verhaltens vor dem Militärgericht verantworten. In zweiter Instanz wird er dann zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 150 Franken verurteilt. Wegen einfacher und fahrlässiger Körperverletzung und der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften.

Öffentliche Hand muss Kosten für Rechtsbegehren übernehmen

Doch aus zivilrechtlicher Sicht ist der Fall damit noch nicht abgeschlossen: Die Familie hat ein Gesuch auf Schadenersatz und Genugtuung gestellt. Und wie ein am Dienstag publiziertes Urteil des Bundesgerichts zeigt, muss die öffentliche Hand die Kosten für dieses Gesuch zahlen.

Syrische Familie
Anwältin Dina Raewel, rechts, läuft mit Suha Alhussein Jneid und Omar Jneid zur Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militärappellationsgericht 2, am Montag, 5. November 2018 in Zürich.
Syrische Familie Totgeburt
Der Auditor Kenad Melunovic, Mitte, spricht zu den Medien vor der Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militärappellationsgericht 2, am Montag, 5. November 2018 in Zürich.
Syrische Flüchtlinge Totgeburt
Ein Anstecker mit der Aufschrift «Militärjustiz» von Auditor Kenad Melunovic bei der Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militärappellationsgericht 2, am Montag, 5. November 2018 in Zürich.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte eigentlich dem arbeitslosen Vater die unentgeltliche Rechtspflege nicht gewähren wollen, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Denn wem das Geld zum Prozessieren fehlt, der erhält unentgeltliche Rechtspflege. Voraussetzung ist dabei aber, dass ein Rechtsbegehren nicht als aussichtslos erscheint. Das Bundesgericht sieht diese Voraussetzung in diesem Fall beim Vater wohl als erfüllt an.

Erst im Januar berichtete SRF, dass das Finanzdepartement der Ansicht war, der Grenzwächter könne trotz der Verurteilung durch das Militärgericht nicht für die Totgeburt verantwortlich gemacht werden. Deshalb wolle die Schweiz keine Entschädigung zahlen.

Schweiz soll knapp 300'000 Franken an Familie zahlen

Im Bundesgerichtsurteil vom Dienstag wird jetzt aber ersichtlich, um welche Entschädigungssumme es geht: Für die Mutter wird 65'000 Franken Entschädigung gefordert, für den Vater 55'000 sowie 15'000 für einen Sohn und 12'000 für zwei weitere Söhne.

Hinzu kommt eine Schadenersatzforderung von rund 136'500 Franken. Insgesamt verklagt die mittlerweile in Deutschland lebende Flüchtlingsfamilie die Schweiz also auf knapp 300'000 Franken.

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