13. AHV-Rente

Noch keine Einigung über die Finanzierung der 13. AHV-Rente

Keystone-SDA
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Bern,

Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist nach wie vor offen. Der Ständerat besteht mit klarem Mehr darauf, die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge zugunsten der AHV zu erhöhen.

AHV
Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist nach wie vor offen. - keystone

Mit 26 zu 18 Stimmen fällte er am Montag diesen jüngsten Entscheid in der AHV-Debatte. Allein auf die Mehrwertsteuer zurückgreifen wollten hauptsächlich Vertreterinnen und Vertreter von FDP und SVP. Grosse Wirtschaftsverbände bevorzugen diesen Weg ebenfalls, während die gewerkschaftliche Seite den Weg des Ständerates bevorzugt.

Am (morgigen) Dienstag liegt das Dossier wieder beim Nationalrat. Er wollte für die Finanzierung des «Dreizehnten» bei der AHV lediglich die Mehrwertsteuer erhöhen, und zwar befristet bis 2033. Zuletzt hielt er mit 99 zu 97 Stimmen an diesem Weg fest.

Die 13. AHV-Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040. Die vom Ständerat beschlossenen Erhöhungen der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer brächten zusammen rund 2,9 Milliarden Franken ein, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW).

Wie der Nationalrat will nun auch der Ständerat den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer für Güter des täglichen Bedarfs nicht erhöhen. Pierre-Yves Maillard (SP/VD) wehrte sich gegen «Kampagnen gegen die AHV-Beiträge», wie er sagte. Die AHV sei in einer schwierigen Wirtschaftslage gegründet worden. Und doch habe man damals den Mut gehabt, auf Lohnbeiträge zurückzugreifen.

Die Minderheit um Josef Dittli (FDP/UR) hätte wie der Nationalrat allein die Mehrwertsteuer erhöhen wollen, und das befristet bis 2033. Sie argumentierte mit dem Schutz der Kaufkraft und der KMU-Betriebe. «Lohnprozente verteuern die Arbeit», sagte Dittli.

Die Befristung sei ein politischer Schutzmechanismus, führte Dittli aus. «Das Verfalldatum zwingt Bundesrat und Parlament, rechtzeitig die nächste strukturelle Reform der AHV anzugehen.»

Finden die Räte keinen gemeinsamen Nenner, kommt das Geschäft in der laufenden Session in die Einigungskonferenz. Scheitert dort eine Lösung, gibt es vorerst keine Finanzierung der 13. Rente.

Der Bundesrat hat für diesen Fall ein Szenario in die Reformvorlage «AHV 2030» eingebaut: Der Entwurf enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer. Mehr Mehrwertsteuer wäre laut Bundesrat auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird.

Kommentare

User #1497 (nicht angemeldet)

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User #4317 (nicht angemeldet)

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