Der Bund will die Pflege stärken. Heute präsentiert Elisabeth Baume-Schneider die zweite Etappe der Umsetzung der «Pflegeinitiative», die 2021 angenommen wurde.
Medienkonferenz mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zur 2. Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat möchte die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen nachhaltig verbessern.
  • Baume-Schneider präsentiert die 2. Etappe der geplanten Umsetzung der Pflegeinitiative.
  • Unter anderem soll die Höchstarbeitszeit von heute 50 auf 45 Stunden reduziert werden.
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Der Bundesrat hat entschieden, wie er die zweite Etappe der 2021 vom Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative umsetzen will. Er beabsichtigt, dies mit einem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu tun.

Das Gesetz soll die Bedingungen in zentralen Punkten verbessern und vereinheitlichen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Dazu gehört, dass Pflegende prinzipiell Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus erhalten sollen.

Maximal 45-Stunden-Woche

Auch schlägt der Bundesrat vor, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von heute 50 auf neu 45 Stunden zu senken. Die Normalarbeitszeit soll künftig zwischen 38 und 42 Stunden pro Woche betragen. Damit will der Bundesrat die Gesundheit der Pflegenden schützen.

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Unter anderem soll die Höchstarbeitszeit in den Pflegeberufen von heute 50 auf 45 Stunden reduziert werden. (Symbolbild) - keystone

«Wir müssen verhindern, dass diese Fachkräfte vorzeitig aus dem Beruf aussteigen», betonte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Der Entwurf des Erlasses, der weitere Massnahmen umfasst, geht bis Ende August in eine Vernehmlassung.

Ebenfalls geplant: GAV-Verhandlungspflicht

Mit dem neuen Bundesgesetz könne der Bund die Arbeitsbedingungen in der Pflege nur in einzelnen Punkten verbessern, sagt die Landesregierung. Zusätzlich seien Anstrengungen durch die Arbeitgeber, die Sozialpartner und die Kantone erforderlich.

Der Bundesrat will deshalb die Sozialpartner mit dem neuen Entwurf dazu verpflichten, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen. Daneben solle über Gesamtarbeitsverträge (GAV) verhandelt werden. Die Regierung schickt dazu zwei Varianten in die Vernehmlassung.

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Zusätzlich zum Gesetz seien Anstrengungen durch die Arbeitgeber, die Sozialpartner und die Kantone erforderlich. (Symbolbild) - keystone

Gemäss Variante eins soll es zulässig sein, in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abzuweichen. Variante zwei sieht vor, dass die neuen Vorgaben nicht unterschritten werden dürfen. Der Bundesrat zieht Variante eins vor.

Erste Etappe der Initiativ-Umsetzung startet

Mit der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative wollen Bund und Kantone zu mehr Pflegefachleuten in der Schweiz kommen. Sie besteht deshalb aus einer Ausbildungsoffensive: Diese beginnt im Juli dieses Jahres, wie der Bundesrat am Mittwoch bekräftigte, und besteht aus drei Teilen.

Erstens unterstützen die Kantone Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die praktische Ausbildungsplätze für diplomierte Pflegefachkräfte anbieten, finanziell. Zweitens können sie Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterstützen. Drittens erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

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Die erste Etappe ist bereits beschlossen: Eine Ausbuldungsoffensive. Deren Umsetzung beginn im Juli 2024. (Symbolbild) - keystone

Insgesamt wollen Bund und Kantone dafür knapp eine Milliarde Franken aufwenden. Grundlage für die Ausbildungsoffensive ist ebenfalls ein neues Gesetz, das der Bundesrat auf den 1. Juli in Kraft setzt.

Um ein weiteres Anliegen der Initiative zu erfüllen, können Pflegefachpersonen ab dem 1. Juli ausserdem bestimmte Leistungen ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Dazu wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung entsprechend angepasst.

Auch Beginn eines Monitorings

Eine Langzeitbeobachtung soll dem Bund ab Mitte 2024 zeigen, ob die verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen.

Wie gefällt dir die geplante 2. Etappe der Umsetzung der «Pflegeinitiative»?

Im Rahmen dieses Monitorings soll etwa gemessen werden, wie viele offene Stellen es gibt. Aber auch, wie viele Ausbildungsabschlüsse vorliegen oder wie hoch die Fluktuationsrate ist.

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