Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten will der Nationalrat schärfere Regeln gegen Missbräuche.
Schlüsselboxen für Airbnb-Kundschaft in einem Mietsgebäude in Zürich. (Archivbild)
Schlüsselboxen für Airbnb-Kundschaft in einem Mietsgebäude in Zürich. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will bei der Untervermietung schärfere Regeln gegen Missbräuche.
  • Er stimmte einer Vorlage zu, die etwa die schriftliche Zustimmung des Vermieters verlangt.

Der Nationalrat will bei der Untervermietung von Räumlichkeiten schärfere Regeln gegen Missbräuche. Er hat am Dienstag einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die unter anderem vorsieht, dass der Vermieter der Untervermietung explizit schriftlich zustimmen muss.

Auch will der Nationalrat den Vermietern mehr Instrumente in die Hand geben, um die Untervermietung gegebenenfalls zu unterbinden. So soll der Vermieter neu ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

Gesetzesvorlage geht an Ständerat

Die Gesetzesvorlage stammt von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) und geht nun an den Ständerat. Der Nationalrat befasste sich mit dem Anliegen schon im Februar 2017. Danach wurde die Behandlungsfrist der Vorlage dreimal verlängert.

Eine Mehrheit des Rats war damals der Ansicht, es bestehe auch wegen Vermietungsplattformen wie Airbnb Handlungsbedarf. In Städten würden Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über den Mietpreisen lägen.

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