Das Rahmenabkommen soll nicht an die EU zurückgewiesen werden. Der Nationalrat hat am Dienstag einen Vorstoss der SVP-Fraktion deutlich abgelehnt. Der Entscheid fiel mit 134 zu 52 Stimmen. Nur die SVP stimmte dafür.
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EU: Erste Firmen leiden unter dem Verhandlungs-Abbruch zwischen der Schweiz und der EU. - Keystone

SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi (ZG) fand deutliche Worte. Der Bundesrat müsse in Brüssel klar kommunizieren, dass sich die Schweiz nicht einem EU-Gericht unterstellen werde.

Es sei offensichtlich, dass der Bundesrat bewusst die zwei zentralen Fragen des institutionellen Rahmenabkommens ausklammere: die dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht einerseits und die Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof der EU andererseits. Deshalb müsse das Rahmenabkommen an die EU zurückgewiesen werden.

Der Bundesrat verlangt derzeit in Brüssel zu drei Punkten Klärungen. Dabei geht es um die staatliche Beihilfe, den Lohnschutz und die Unionsbügerrichtlinie.

Von Aussenminister Ignazio Cassis verlangte Aeschi, «reinen Wein einzuschenken». Dieser erklärte, dass die Schweiz ihre Rechte auch bei einer Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof wahren könne.

Auf die Frage, wann über die Verhandlungen mit Brüssel informiert werde, antwortete Cassis diplomatisch: «Wir diskutieren derzeit mit der EU über die Differenzen. Wir befinden uns in der Schlussphase dieser Diskussionen.»

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