Die Löhne von Krankenkassen-Chefs sollen gedeckelt werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion angenommen.
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Die Löhne von Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenkassen sollen begrenzt werden. Die Motion geht nun an den Ständerat. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will die Löhne von Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenkassen deckeln.
  • Mit 113 zu 74 Stimmen hat der Rat einer entsprechenden Motion stattgegeben.
  • Die Löhne sollen künftig auf 250'000 Franken im Jahr begrenz werden.

Der Nationalrat will die Bezüge von Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenkassen begrenzen. Als Erstrat hat er am Mittwoch eine entsprechende Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) angenommen. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 113 zu 74 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Ja-Stimmen kamen nicht nur aus dem linken Lager, sondern namentlich auch aus der SVP. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Maximal 250'000 Franken im Jahr

Die Mehrheit der SGK-N will, dass Mitglieder der Geschäftsleitung einer Krankenkasse im Jahr maximal 250'000 Franken verdienen können. Dies inklusive zweite Säule und Nebenleistungen. Für Verwaltungsratsmitglieder fordert sie eine Obergrenze für die jährliche Entschädigung von 50'000 Franken.

Gerade angesichts des erwarteten Anstiegs bei den Krankenkassenprämien bestehe Handlungsbedarf, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE).

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Sie sieht Handlungsbedarf: Flavia Wasserfallen (SP/BE). Dieses Mal erhält sie sogar von der SVP Unterstützung. (Archivbild) - Keystone

Eine Minderheit der Kommission beantragte die Ablehnung der Motion. Der Vorstoss sei Symbolpolitik, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Auf die Prämien hätte eine Annahme keinen Einfluss. Und es sei nicht Aufgabe des Staates, die Löhne privater Unternehmen zu regulieren.

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Er äusserte zwar Verständnis für Kritik an hohen Bezügen, befürchtete aber einen grossen Eingriff in die Unternehmensfreiheit. Zudem gab er zu bedenken: Es liesse sich nur der Lohnanteil im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung beschränken, nicht aber im Bereich der Zusatzversicherungen.

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