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Nationalrat will keine Preisschilder an Parlamentsvorstösse kleben

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Bern,

Der Bundesrat soll die Kosten für die Beantwortung von Vorstössen nicht ausweisen müssen. Der Nationalrat hat zwei parlamentarische Initiativen abgelehnt.

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Der Nationalrat spricht sich dagegen aus, die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals dem Obligationenrecht für Privatangestellte zu unterstellen. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat soll die Kosten für die Beantwortung von Vorstössen nicht ausweisen müssen.
  • Der Nationalrat lehnte am Mittwoch zwei parlamentarische Initiativen ab.

Der Bund soll Kosten und Aufwand für die Beantwortung von Vorstössen der Räte nicht ausweisen müssen. Ebenso wenig soll er vor der Behandlung in den Räten die geschätzten Kosten einer allfälligen Annahme von Motionen und Postulaten offenlegen müssen.

Der Nationalrat lehnte am Mittwoch zwei parlamentarische Initiativen mit knappen Mehrheiten ab. Beide sind vom Tisch. Sie fanden bei der SVP, der FDP und einem Teil der Mitte-Fraktion Zustimmung.

Mit der ersten Initiative forderte Fabio Regazzi (Mitte/TI), dass der Bund Kosten und den Zeitaufwand der Verwaltung für das Beantworten von Vorstössen offenlegen müsse.

2000 Vorstösse pro Jahr

Rund 2000 Vorstösse im Jahr reichten die Ratsmitglieder mittlerweile ein, argumentierte Regazzi, und dies ohne die Fragen aus der Fragestunde mitzuzählen. Die Bearbeitung jedes Vorstosses habe 2007 im Durchschnitt 6120 Franken gekostet, schrieb er zur Initiative. Inzwischen dürfte der Betrag weiter gestiegen sein.

Eine knappe Mehrheit der Staatspolitischen Kommission wollte von Preisschildern nichts wissen. Greta Gysin (Grüne/TI) befürchtete, dass damit ein Druck auf die Verwaltung entstehe, möglichst günstig zu arbeiten und gleichzeitig das Parlament geschwächt würde. Vorstösse als Kostenfaktor anzusehen, sei fehl am Platz.

In zwei Kantonen zeigten Erfahrungen, dass Preisschilder die Vorstoss-Zahl nicht gedrosselt hätten, fügte Corina Gredig (GLP/ZH) hinzu. Und das Parlament habe keine Ressourcen, die Arbeit der Verwaltung zu ersetzen. Das Einreichen von Vorstössen sei ein gewichtiges Recht des Parlaments, sagte sie und mahnte Eigenverantwortung an.

Neue Regelungen für Sondersessionen

Auch nichts wissen wollte der Nationalrat vom Vorschlag, dass der Bundesrat die Kosten ausweisen sollte, die nach der Annahme eines Vorstosses entstehen würden. Eine entsprechende zweite Initiative von Diana Gutjahr (SVP/TG) lehnte er ebenfalls mit knappem Mehr ab.

Mit seiner eigenen Geschäftslast befasste sich der Nationalrat bereits in der vergangenen Woche. Er nahm einen Vorstoss von Gregor Rutz (SVP/ZH) an, der verlangt, dass während Sondersessionen keine neuen parlamentarischen Initiativen und Vorstösse eingereicht werden können. Diese Sessionen seien dazu da, die Geschäftslast abzubauen, fand die Mehrheit.

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