Nationalrat will Finanzierung der Jodtabletten-Verteilung klären
Die Schweizer AKW-Betreiber sollen künftig die Kosten für Jodtabletten im Umkreis ihrer Anlagen tragen.

Die Schweizer AKW-Betreiber sollen künftig von Gesetzes wegen in einem bestimmten Umkreis um ein Atomkraftwerk die Verteilung von Jodtabletten bezahlen müssen. Dafür hat sich der Nationalrat ausgesprochen.
Er hiess am Dienstag mit 125 zu 66 Stimmen eine entsprechende Änderung des Kernenergiegesetzes gut, die noch dem Ständerat vorgelegt wird. Die vom Bundesrat erarbeitete Revisionsvorlage geht auf ein Bundesgerichtsurteil von 2018 zurück.
Es hielt damals fest, eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Überwälzung der Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten auf die Betreiber von Kernkraftwerken fehle. Die Jodtabletten-Verteilaktion von 2024 wurde schliesslich dank einer Vereinbarung zwischen den AKW-Betreibern und dem Bund sichergestellt.
Gesetzliche Regelungen zur Finanzierung
Das steht in Parlamentsunterlagen. Bundesrat und Nationalrat wollen nun im geänderten Kernenergiegesetz festlegen, dass die AKW-Betreiber in einem bestimmten Umkreis um die Anlage die Jodtabletten finanzieren müssen. Ausserhalb dieses Gebiets sollen die AKW-Betreiber die Hälfte der Kosten übernehmen.
2024 bezahlten die AKW-Betreiber innerhalb eines Radius von fünfzig Kilometern alle Kosten und ausserhalb die Hälfte. Das soll gemäss einer Bundesratsmitteilung vom vergangenen Jahr und Aussagen vom Dienstag im Rat so bleiben.
Im Nationalrat scheiterte eine Kommissionsminderheit, welche den Radius auf zwanzig Kilometer verringern wollte. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, wonach die AKW-Betreiber überall die vollen Kosten übernehmen müssten.
Verwendung von Jodtabletten
Jodtabletten werden bei einem schweren AKW-Unfall mit Austritt einer gefährlichen Menge radioaktiven Jods eingesetzt. Durch die rechtzeitige Einnahme der Tablette wird verhindert, dass sich radioaktives Jod via Luft in der Schilddrüse anreichert und Schilddrüsenkrebs entstehen kann.
Die Behörden ordnen die Einnahme an. Das Risiko, Schilddrüsenkrebs zu entwickeln, nimmt allerdings mit zunehmendem Alter stark ab. Deshalb rät das Bundesamt für Gesundheit (BAG) laut Angaben von 2023 Personen ab 45 Jahren von der Einnahme dieser Tabletten ab.
Die Revisionsvorlage zielt laut Bundesrat ganz allgemein auf die Stärkung des Verursacherprinzips beim Strahlenschutz. Sie sieht auch vor, dass in Zukunft Sanierungen bei radioaktiv kontaminierten Standorten in erster Linie durch die Verursacher und in zweiter Linie durch die Eigentümer der Standorte getragen werden.
Regelungen für radiologische Altlasten
Diese Regelung betrifft etwa radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind. Der Bund soll die Kosten nur dann tragen, wenn die Verursacher nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Dasselbe gilt bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen.