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Nationalrat will Ausnahmebestimmung bei Ärztemangel verlängern

Keystone-SDA
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Bern,

Wenn in einer Region der Schweiz Ärztemangel herrscht, sollen die Kantone dort weiterhin die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern dürfen. Der Nationalrat hat am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzesänderungsprojekt seiner Sozial- und Gesundheitskommission zugestimmt.

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Ein Arzt - keystone

Prinzipiell gilt seit 2022 in der Schweiz, dass Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben müssen, wenn sie ihre Leistungen zulasten der Grundversicherung abgelten wollen. Dies an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet.

Wegen Ärztemangels in gewissen Regionen der Schweiz beschlossen die eidgenössischen Räte 2023 aber, den Kantonen eine Ausnahmeregelung zu ermöglichen, welche bis Ende 2027 befristet ist. Nun will der Nationalrat diese Ausnahmeregelung bis Ende 2032 verlängern.

Die nationalrätliche Gesundheitskommission begründete ihre Vorlage mit der «angesichts der in bestimmten Regionen und Fachgebieten weiterhin angespannten Versorgungslage». Die Regelung habe sich bewährt. Der Bundesrat beantragte Annahme des Erlassentwurfs, welcher nun in den Ständerat geht.

Eine SVP-FDP-Kommissionsminderheit beantragte erfolglos Nichteintreten mit dem Argument, eine Übergangsregelung drohe damit zum Standard zu werden. Das Problem – der Ärztemangel – werde nicht an der Wurzel angepackt.

Angenommen wurde vom Nationalrat hingegen ein Minderheitsantrag zur Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf die Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie. Es sei unverständlich, dass heute die Kinder- und Jugendpsychiatrie von der Bestimmung erfasst seien, nicht aber dieser Bereich.

Der Mangel an Erwachsenenpsychiaterinnen und -psychiatern sei belegt, sagte der Sprecher dieser Kommissionsminderheit, Lukas Hässig (GLP/ZH). Von der Ausnahmeregelung können heute laut Parlamentsunterlagen Ärztinnen und Ärzte der allgemeinen inneren Medizin, solche mit dem Titel «Praktischer Arzt» oder «Praktische Ärztin», Kinder- und Jugendmediziner sowie eben Kinder- und Jugendpsychiaterinnen profitieren.

In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage gegen den Widerstand aus der SVP- und FDP-Fraktion mit 102 zu 88 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.

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