Nationalrat diskutiert heute über das umstrittene Tabakproduktegesetz.
Tabakwaren
Kinder und Jugendliche dürfen künftig keine Werbung mehr für Tabakwaren zu sehen bekommen. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/zb/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Nationalrat nimmt sich heute Vormittag das Tabakproduktegesetz vor. Umstritten ist beispielsweise, inwieweit in Zeitungen und Zeitschriften für Erwachsene noch für Tabakprodukte geworben werden darf. Es zeichnet sich ein Konflikt mit einem neuen Verfassungsartikel ab.

Kinder und Jugendliche dürfen künftig keine Werbung mehr für Tabakwaren zu sehen bekommen. Das haben Volk und Stände im Februar 2022 mit der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung (Tabakwerbeverbotsinitiative)» in die Verfassung geschrieben.

Der Bundesrat will die Initiative mit einem umfassenden Werbeverbot umsetzen, für Tabakprodukte und auch für E-Zigaretten. In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge von der Tabakindustrie und der Werbewirtschaft harsch kritisiert. Die Linke begrüsste die Vorschläge.

Ausnahmen vom Werbeverbot

Das bürgerlich dominierte Parlament tut sich mit der Umsetzung des Volksbegehrens schwer. Der Ständerat und die zuständige Nationalratskommission wollen den Initiativtext nicht wortgetreu umsetzen und Ausnahmen zulassen, beispielsweise fürs Sponsoring von Musikfestivals. Auch der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, soll nicht verboten werden.

Zudem beantragt die Nationalratskommission, Tabakwerbung im Innenteil von abonnierten Zeitungen zuzulassen, wenn diese zu 95 Prozent von Erwachsenen gelesen werden. Der Ständerat will eine solche Ausnahme nicht zulassen.

Anders als die kleine Kammer will die Nationalratskommission die direkte, persönliche Verkaufsförderung von Zigarren und Zigarillos beispielsweise an Kiosken nicht erlauben. Solche Aktionen sollen nur an jenen Orten zugelassen werden, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Mögliche Konsequenzen

Der Trägerverein der Volksinitiative kritisierte die bisherigen Entscheide als «massive Missachtung des Volkswillens». Das Parlament sei daran, die Verfassung zu verletzen. Das bestätigt auch ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfasster und durch das Bundesamt für Justiz (BJ) konsolidierter Bericht.

Das Initiativkomitee will nun die Entscheide des Nationalrats zum Tabakproduktegesetz abwarten. «Wenn das Parlament nicht in unserem Sinne entscheidet, werden wir unsere weiteren Pläne schmieden», sagte Mitinitiant und alt Ständerat Hans Stöckli (SP/BE). Möglich ist beispielsweise ein Referendum gegen die Vorlage oder eine neue Volksinitiative.

Auf der anderen Seite des politischen Spektrums fordern Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Aus ihrer Sicht ist die Landesregierung bei der Umsetzung des Verfassungstextes zu weit gegangen.

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