Gerhard Pfister

    Mitte-Präsident Gerhard Pfister will Rücktrittsverbot für Bundesräte

    Matthias Bärlocher
    Matthias Bärlocher

    Bern,

    Bundesräte sollen keine taktischen Rücktritte kurz vor Parlamentswahlen mehr machen dürfen. So soll mehr Flexibilität bei Neuwahlen in den Bundesrat entstehen.

    Gerhard Pfister Die Mitte
    Gerhard Pfister, Parteipräsident «Die Mitte» und Nationalrat (ZG), spricht anlässlich des Dreikönigsgesprächs seiner Partei, am 9. Januar 2024 in Bern. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Mitte-Präsident Pfister fordert mittels Vorstoss ein Rücktrittsverbot für Bundesräte.
    • Denn mit taktischen Rücktritten vor Ablauf der Amtszeit werde der Wählerwille verfälscht.
    • «Die Mitte» hätte wohl bei den letzten Bundesratswahlen von dieser Regelung profitiert.

    Im Bundesrat werde der Wählerwille je länger je weniger gut abgebildet, konstatiert Mitte-Präsident Gerhard Pfister. Sein Rezept dagegen: Bundesräte dürfen nicht mehr zurücktreten. Jedenfalls nicht vorzeitig, sondern nur nach Ablauf von vier Jahren, wenn sie ihre Amtszeit absolviert haben.

    «Wahlen müssen Folgen haben»

    Ein Dorn im Auge sind Gerhard Pfister gemäss seinem Vorstoss nämlich die vorzeitigen Rücktritte. Werde ein Bundesratssitz frei, bevor wieder Parlamentswahlen stattgefunden haben, passiere meist das Gleiche: Eine Mehrheit der Bundesversammlung habe ein machtpolitisches Interesse daran, an der Verteilung der Sitze auf die Parteien nichts zu ändern.

    Wermuth Aeschi Pfister Von-Wattenwyl-Gespräche
    Mitte-Präsident Gerhard Pfister (rechts), SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (Mitte) und SP-Co-Präsident Cedric Wermuth (links) diskutieren kurz vor Beginn der Von-Wattenwyl-Gespräche am 3. Mai 2024 in Bern. - keystone

    Mit Folgen, rechnet Pfister vor: Durch den Verteilschlüssel 2-2-2-1, die sogenannte Zauberformel, waren Ende 50er-Jahre noch fast 85 Prozent des Wahlvolks im Bundesrat vertreten. Aktuell seien es aber nur noch 74,6 Prozent – weil sich eben kaum je etwas ändere. Die grosse Ausnahme: Die Vergabe eines zweiten Sitzes an die SVP auf Kosten der damaligen CVP (heute «Die Mitte»).

    Braucht es eine neue Zauberformel bei der Verteilung der Bundesratssitze?

    Als Christoph Blocher für die SVP gewählt und damit CVPlerin Ruth Metzler abgewählt wurde, geschah dies aber nach Wahlen. So soll es auch künftig sein, fordert Pfister: «Wahlen müssen Folgen haben.» Vorzeitige Rücktritte vor Ablauf der Amtszeit sollen nur aus ausserordentlichen, insbesondere persönlichen Gründen zulässig sein.

    Eigeninteressen der «Mitte»

    Mit dem Verbot von taktischen Rücktritten vor Ablauf der Legislatur soll das Parlament bei der Bundesratswahl mehr Spielraum erhalten. So würden vielleicht grad drei Sitze aufs Mal frei. Dann könnte die Zusammensetzung des Bundesrats näher an die Zusammensetzung des Parlaments geführt werden.

    Sitzverteilung Bundesversammlung Wahlen 2023
    Die Sitzverteilung von National- und Ständerat nach den Wahlen 2023. - Das Schweizerische Parlament

    Mitte-Präsident Gerhard Pfister hat schon mehrere Versuche gestartet, sich mit den anderen Parteien auf eine neue Zauberformel zu einigen. Sie sind alle im Sand verlaufen. Sein neuster Vorstoss kommt indes nicht überraschend: In den Wahlen 2023 hat die Mitte zur FDP aufgeschlossen.

    Pfister hätte Anspruch auf einen zweiten Sitz für seine Partei erheben können. Mit dem vorzeitigen Rücktritts-Verbot wären dann gleichzeitig die Sitze von Ueli Maurer, Alain Berset und Simonetta Sommaruga zu vergeben gewesen. Mit neuen Allianzen hätte die Mitte so – vielleicht – einen zweiten Sitz im Bundesrat ergattern können.

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    Kommentare

    User #4323 (nicht angemeldet)

    Das Bruttojahreseinkommen einer Bundesrätin oder eines Bundesrats beträgt 477'688 Franken (Stand 1. Januar 2025). Von diesem unverschämten Lohn sollte ein Bundesrat für seine Rente die Beiträge schon selber berappen können.

    User #5853 (nicht angemeldet)

    Seltsame Idee. Wieder mal "Die Mitte". Unfreiwilige "Sklavenarbeit" gibts schon lange nicht mehr. Jede/r kann seinen Job oder Amt niederlegen wenn sie/er will. Reden sollte man aber über exorbitante Abgangsentschädigungen oder darüber ob ein "unfähiges" Exekutivmitglied nicht vom Parlament abgewählt werden kann.

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