Noch-Bundesanwalt Michael Lauber macht ein angespartes Ferienguthaben von fünf Monaten gelten. Das sorgt für Empörung. Gibt es sogar einen goldenen Fallschirm?
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Bundesanwalt Michael Lauber hat seine Kündigung eingereicht. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der umstrittene Bundesanwalt Michael Lauber hat gekündigt.
  • Er macht fünf Monate angesparte Ferien gelten.
  • Das sorgt für Empörung.
  • Jetzt ist auch die Immunität von Lauber in Gefahr.

Die Affäre um Noch-Bundesanwalt Michael Lauber (54) eskaliert. Vor zwei Tagen reichte er per Ende Januar 2021 seine Kündigung ein. Gleichzeitig machte er ein Ferienguthaben von fünf Monaten geltend. Somit hätte Lauber seinen letzten Arbeitstag am 31. August.

Das riesige Ferienguthaben sorgt für Empörung. Zu Recht, denn ein Ferienüberschuss in diesem Ausmass ist unvereinbar mit dem Wortlaut der Parlamentsverordnung zum Bundesanwalt.

Dort steht schwarz auf weiss: «Ferien sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr zu beziehen, in dem der Anspruch entsteht. Ist dies nicht möglich, so sind sie im Folgejahr zu beziehen.»

Michael Lauber Schweizerische Bundesanwaltschaft
Michael Lauber macht fünf Monate Ferienanspruch geltend. - Keystone

Laut Verordnung hat ein Bundesanwalt ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Die von Michael Lauber eingeforderten fünf Monate Ferien entsprechen somit einem kumulierten Guthaben aus über drei Jahren.

Minder: Auch Aufsichtsgremium hat bei Michael Lauber versagt

Für den parteilosen Schaffhauser Ständerat Thomas Minder (59) kommt es nicht in Frage, dass Lauber jetzt noch fünf Monate bezahlte Ferien bekommt: «Massgebend ist, was in der Verordnung steht. Das muss man unbedingt respektieren.»

Man könne nicht jahrelang Ferien anhäufen und diese dann beim Abgang einziehen. «Ich wäre ein schlechter Chef, wenn einer meiner Angestellten so etwas gelten machen könnte», so Minder, der selber Unternehmer ist.

Thomas Minder
Ständerat Thomas Minder schliesst goldenen Fallschirm für Lauber nicht aus. - Keystone

Über die Bundesanwaltschaft wacht eigentlich das Aufsichtsgremium AB-BA. «Auch dieses steht hier in der Verantwortung», sagt Minder. «Das Aufsichtsgremium hat beim Thema Ferien offensichtlich auch versagt. Für was haben wird denn eine solche Behörde, wenn sie diese Aufgabe nicht auch wahrnimmt?»

Für den Vater der Abzocker-Initiative wäre es «der Gipfel vom Gipfel», wenn Lauber auch noch eine Abgangsentschädigung bekäme. «Das wäre dann ganz dicke Post», sagt Minder. «Lauber darf auf keinen Fall noch einen goldenen Fallschirm bekommen.»

Maximal ein Jahresgehalt

Als Mitglied der Rechtskommission habe er jahrelang gesehen, wie selbst abgewählte Richter noch eine Abgangsentschädigung erhielten. «Michael Lauber darf auf keinen Fall eine solche Entschädigung bekommen. Leider gibt es aber im Parlament Stimmen, die anderer Meinung sind.»

Die Parlamentsverordnung hält fest, dass ein Bundesanwalt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung von maximal einem Jahreslohn erhält, «wenn der Einzelfall dies rechtfertigt.» Kein Geld gibt es etwa, wenn ein Bundesanwalt «aus freien Stücken das Arbeitsverhältnis gekündigt hat oder zur Wiederwahl nicht mehr antritt.» Ein Bundesanwalt verdient in der Regel rund 300'000 Franken im Jahr.

Balthasar Glättli
Grünenchef Balthasar Glättli erstaunt die Forderung von Lauber nicht.. - Keystone

Auch Grünen-Chef Balhasar Glättli (48) kritisiert den Ferienanspruch von Lauber. Erstaunt ist er aber nicht. «Hier zeigt sich ein weiteres Mal, dass Lauber offenbar glaubt, dass die allgemeinen Regeln nicht für ihn gelten», sagt Glättli. «Es ist für mich unverständlich und auch mit den Richtlinien des Personalrechts nicht vereinbar, dass Ferien über mehrere Jahre nicht bezogen und dann nachträglich eingefordert werden.»

Glättli: Ferienguthaben wäre goldener Fallschirm

Die Gerichtskommission von National- und Ständerat will in einer Sitzung am 19. August über Lauber beraten. «Die Grünen werden diesen Aspekt an der Sitzung sicher kritisch thematisieren», sagt Glättli. «Wenn Ferien nicht im Folgejahr bezogen werden, ist das ein Verstoss gegen die Verordnung. Aus meiner Sicht verfällt damit auch der Anspruch.»

Wenn Michael Lauber nun rechtlich unzulässige Ferienguthaben über mehrere Jahre beziehe, dann komme das einem goldenen Fallschirm gleich. «Womit er das verdient hätte, ist mir schleierhaft», so Glättli.

Stefan Keller
Sonderstaatsanwalt Stefan Keller will die Immunität von Lauber aufheben. - Keystone-sda

Nun kommt es noch dicker für Lauber: In Zusammenhang mit der FIFA-Affäre hat der ausserordentliche Staatsanwalt Stefan Keller bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen die Aufhebung der Immunität von Lauber beantragt.

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ende Januar 2021 wäre Lauber eigentlich vor Strafverfolgung geschützt. Mit der Aufhebung der Immunität wäre der Weg für ein Strafverfahren gegen Lauber offen. Die Gerichtskommission hatte im Mai ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber eröffnet.

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