Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung der Immunität von Bundesanwalt Michael Lauber. Gegen Fifa-Präsident Infantino wird ein Strafverfahren eröffnet.
Michael Lauber Gianni Infantino
Nebst einem Verfahren gegen den FIFA Präsidenten Gianni Infantino ist ebenfalls gegen den Ex-Bundesanwalt Michael Lauber ein Strafverfahren geplant. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Kürzlich gab Bundesanwalt Lauber seinen Rücktritt bekannt.
  • Im Zentrum stehen informelle Treffen von Lauber mit Fifa-Präsident Gianni Infantino.
  • Nun wurde gegen den Bundesanwalt und Infantino ein Strafverfahren eröffnet.

Der Skandal um die Fifa-Affäre und Michael Lauber geht in die nächste Runde. Nun hat die Staatsanwaltschaft den Antrag zur Ermächtigung der Eröffnung eines Strafverfahrens gestellt. Gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold wurden Strafverfahren eröffnet.

Der ausserordentliche Staatsanwalt Stefan Keller ist nach einer Untersuchung mehrer Strafanzeigen zum Schluss gekommen, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Lauber mit Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Das schreibt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA.

Fifa-Präsident Gianni Infantino hält eine Rede.
Fifa-Präsident Gianni Infantino hält eine Rede. - afp

Es gehe dabei um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen.

Lauber bis Ende der Kündigungsfrist eigentlich geschützt

Nun hat die Staatsanwaltschaft bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen die Aufhebung der Immunität von Lauber beantragt. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ende Januar 2021 wäre Lauber nämlich eigentlich vor Strafverfolgung geschützt. Mit der Aufhebung der Immunität wäre der Weg für ein Strafverfahren gegen Lauber offen.

Staatsanwalt Keller prüfte im Auftrag der AB-BA ursprünglich vier Strafanzeigen gegen Lauber, Infantino und weitere Personen. Seither kamen weitere Strafanzeigen hinzu. Die Prüfung zweier Strafanzeigen hat Keller abgeschlossen.

Gemäss dem Verantwortlichkeitsgesetz müssen die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte die Strafverfolgung von gewählten Behördenvertretern und Magistratspersonen erlauben. Diese Ermächtigung ist Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen Lauber.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Michael LauberGianni InfantinoStaatsanwaltBundesanwaltschaftFIFA