Die Tatsache, dass Bundesanwalt Michael Lauber im Rahmen seines Austritts noch fünf Monate Ferien bezieht, sorgt bei den Parteien durchwegs für Unmut.
Der Ferienanspruch von fünf Monaten von Bundesanwalt Michael Lauber bis zu seinem Abgang stösst bei den politischen Parteien durchwegs auf Unverständnis. (Archivbild)
Der Ferienanspruch von fünf Monaten von Bundesanwalt Michael Lauber bis zu seinem Abgang stösst bei den politischen Parteien durchwegs auf Unverständnis. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesanwalt Michael Lauber hat per Ende Januar 2021 seine Kündigung eingereicht.
  • Er wird jedoch seine Arbeit schon im August 2020 beenden – wegen seinem Ferienguthaben.
  • Diese fünf Monate sorgen bei den politischen Parteien durchwegs für Kopfschütteln.

Der umstrittene Bundesanwalt Michael Lauber hat per Ende Januar 2021 seine Kündigung eingereicht. Dies teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit. Wegen eines riesigen Ferienguthabens wird der 54-Jährige sein Amt aber bereits Ende August abgeben.

Dies sorgt bei den politischen Parteien durchwegs für Kopfschütteln. «Wir werden uns genau ansehen müssen, wie ein derart hohes Ferienguthaben zustande kommt.»

So wird ein bürgerliches Mitglied der Gerichtskommission von den Tamedia-Zeitungen (Donnerstagausgabe) zitiert. Das sei kein Leistungsausweis für einen Chef, wenn er seine Ferien nicht im Griff habe.

Ins gleiche Horn bläst auch FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Auf keinen Fall dürfe man Lauber den Abgang vergolden. Sie fordert, dass die Gerichtskommission Laubers Ferienanspruch genau prüft.

Ähnlich äussert sich die grüne Nationalrätin Sibel Arslan, die der Gerichtskommission angehört. Beim Abgang ein Ferienguthaben von fünf Monaten geltend zu machen, sei doch ziemlich frech gegenüber dem Steuerzahler.

Scharfe Kritik an Michael Lauber übt auch der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga. Ein Ferienüberschuss in diesem Ausmass sei schlicht unvorstellbar und unvereinbar mit dem Wortlaut der Verordnung. Ein Bundesanwalt verdient in der Regel rund 300'000 Franken im Jahr.

Laut Parlamentsverordnung hat der Bundesanwalt Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Kann er diese nicht beziehen, muss er sie im Folgejahr abbauen. Die von Michael Lauber eingeforderten fünf Monate Ferien entsprechen einem kumulierten Guthaben aus über drei Jahren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftTamediaFDPChrista MarkwalderSPStänderatFrankenMichael LauberFerien