Mehrheit der SP will Bundesanwalt Michael Lauber wiederwählen
Der Bundesanwalt Michael Lauber musste heute zum Hearing bei der SP-Fraktion antraben. Wie die SVP und die FDP will diese ihn unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Vereinigte Bundesversammlung entscheidet morgen Mittwoch über die Wiederwahl Laubers.
- Wie die SVP und die FDP empfiehlt ihn die SP-Fraktion nach dem Hearing zur Wiederwahl.
- Die Gerichtskommission hatte den Bundesanwalt nicht zur Wiederwahl empfohlen.
Am Mittwoch entscheidet die Vereinigte Bundesversammlung, ob Bundesanwalt Michael Lauber für weitere vier Jahre im Amt bleibt. Am Dienstagnachmittag hat ihn die SP angehört.
An ihrer Sitzung vom Dienstagnachmittag hat die SP-Bundeshausfraktion den Bundesanwalt Michael Lauber angehört. Eine knappe Mehrheit der Fraktion sprach sich nach der Anhörung in einer Konsultativabstimmung für eine Wiederwahl Laubers aus.
— SP Schweiz (@spschweiz) September 24, 2019
Eine knappe Mehrheit der Fraktion will Lauber wiederwählen. Das teilte die SP auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mit.
Auch SVP und FDP empfehlen Lauber zur Wiederwahl
Damit verbessert sich Laubers Aussicht auf eine weitere Amtszeit. Die SVP und die FDP empfehlen Lauber zur Wiederwahl. Die SVP setzt auf Kontinuität, für die FDP geht es um den Respekt gegenüber der Unabhängigkeit der Institutionen. Die CVP und die Grünen haben keine Wahlempfehlung abgegeben.

Für Lauber spricht sein Leistungsausweis. Ausserdem hat er nach turbulenten Jahre Ruhe in die Bundesanwaltschaft gebracht. Angesichts der langen und komplexen Verfahren ist die Kontinuität der Führung ein Argument für den Amtsinhaber.
Gegen Lauber spricht sein leichtfertiger Umgang mit Verfahrensregeln und der Anschein der Befangenheit. Weiter sprechen nicht nachvollziehbare Erinnerungslücken und ein unsachlicher Umgang mit der eigenen Aufsichtsbehörde gegen ihn.
Gerichtskommission empfiehlt Abwahl
Die Gerichtskommission hatte mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen.
Ein Grund sind Laubers Verhalten und die Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Verfahrenskomplex zum Weltfussballverband Fifa. Dieser umfasst inzwischen rund 25 Verfahren.

In dem Zusammenhang kam es mehrmals zu informellen Treffen zwischen Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zulässig, müssen aber protokolliert und in den Akten dokumentiert werden. Das hat Lauber unterlassen.
Das Bundesstrafgericht hatte beim Bundesanwalt wegen der Treffen Befangenheit festgestellt. Lauber muss deshalb in Fifa-Verfahren in den Ausstand treten, womit diesen die Verjährung droht. Ausserdem stellte das Gericht fest, dass der Bundesanwalt die Strafprozessordnung verletzt habe, weil er die Treffen nicht protokollierte.
Schweizerische Bundesanwaltschaft: Vorgänger wurde nicht wiedergewählt
Lauber war 2011 von der Bundesversammlung mit einem Glanzresultat gewählt und 2015 wiedergewählt worden. Wählt ihn die Bundesversammlung nicht für eine dritte Amtszeit, wird die Stelle ausgeschrieben.

Lauber wäre nicht der erste Bundesanwalt, der abgewählt würde. Seinem Vorgänger Erwin Beyeler verweigerte das Parlament 2011 die Wiederwahl, obwohl die Gerichtskommission diese empfohlen hatte. Beyelers Vorgänger Valentin Roschacher war unter Druck zurückgetreten.