Michael Lauber wird dem Parlament nicht zur Wiederwahl als Bundesanwalt empfohlen. Der Rechtsexperte erklärt, was von diesem Entscheid zu halten ist.
Michael Lauber
Bundesanwalt Michael Lauber muss um seine Wiederwahl bangen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gerichtskommission will Bundesanwalt Michael Lauber nicht zur Wiederwahl empfehlen.
  • Macht ihn das für das Parlament nun unwählbar?

Es kam unerwartet: Die Gerichtskommission GK empfiehlt den bisherigen Bundesanwalt Michael Lauber dem Parlament nicht zur Wiederwahl. Neun der 16 Parlamentarier stellten sich am Mittwoch gegen Lauber.

Für den Entscheid gab Subkommissionspräsident Matthias Aebischer zunächst juristische Gründe an. Dazu kamen politische Gründe: «Wir wollen nicht, dass die Bundesanwaltschaft oder die Aufsichtsbehörde in einem schlechten Licht dastehen», sagte er.

Interview mit Matthias Aebischer, Nationalrat SP, über die Entscheidung der Gerichtskommission im Fall Michael Lauber. - Nau

Der ehemalige Dozent für öffentliches Recht Markus Mohler findet den Beschluss der GK richtig. Denn das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden gibt vor: Die Wahlbehörde kann ein gewähltes Mitglied der Bundesanwaltschaft vor Ablauf der Amtsdauer des Amtes entheben, wenn es entweder, vorsätzlich oder grob fahrlässig Amtspflichten schwer verletzt hat oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren hat.

Dabei reicht es, wenn eine der beiden Voraussetzungen gegeben ist, führt Mohler aus. «Das Bundesstrafgericht hat die inoffiziellen, nicht protokollierten Treffen des Bundesanwalts mit Infantino als Verletzung der Strafprozessordnung gerügt, ihn deswegen als befangen erklärt und in zwei Verfahren mit Fifa-Bezug in den Ausstand geschickt.»

Für den ehemaligen Universitätsdozenten für Sicherheits- und Polizeirecht ist deshalb klar: «Meines Erachtens ist das eine schwere Verletzung der Amtspflicht, vorsätzlich begangen, nicht «nur» grobfahrlässig. Sie gefährdet diese Verfahren.» Mohler geht gar noch einen Schritt weiter: «Es besteht damit auch der Verdacht des Amtsmissbrauchs.»

Ansehen von Michael Lauber ist stark geschädigt

Die GK begründete ihren Entscheid vor allem mit dem Verlust des Vertrauens in den Bundesanwalt Michael Lauber. «Das Ansehen der Bundesanwaltschaft ist durch das beanstandete Vorgehen als Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch den Bundesanwalt im In- und Ausland stark angeschlagen.»

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Bundesanwalt Michael Lauber ist in Bedrängnis. - Keystone

Doch macht die GK nicht genau das, wenn sie Lauber nicht zur Wiederwahl empfiehlt? Stellt sie mit ihrem Entscheid nicht genau das Vertrauen in den Bundesanwalt in Frage? Mohler verneint: «Nicht die GK hat das Ansehen des Bundesanwalts in Frage gestellt, sondern sein gerichtlich gerügtes Vorgehen.»

Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit sei für die Parteien in den Verfahren ebenso wie für die anderen – auch ausländischen – Behörden bezüglich Bundesanwaltschaft fundamental. «Die strikten Vorgaben der Rechtsstaatlichkeit ertragen keine Verletzungen», findet Mohler daher.

Ob Michael Lauber am 25. September dennoch für eine weitere Amtszeit gewählt wird, vermag der Jurist nicht zu sagen. Falls nicht, muss Lauber per 1. Januar 2020 sein Büro räumen. Sein Stellvertreter würde die Geschäfte der Bundesanwaltschaft übernehmen. Der Job müsste neu ausgeschrieben werden.

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