Mütter, deren Babys drei Wochen nach Geburt noch immer im Spital sind, sollen zukünftig länger Mutterschaftsentschädigung erhalten.
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Das Baby wurde negativ auf das Coronavirus getestet. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mutterschaftsentschädigung soll künftig für Mütter mit krankem Baby verlängert werden.
  • Dies, wenn das Baby nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital ist.

Wenn ein krankes Baby nach der Geburt über drei Wochen im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Das schlägt der Bundesrat bei der Revision des Erwerbsersatzgesetzes vor. Die ständerätliche Sozialkommission ist grundsätzlich damit einverstanden.

Mit der Gesetzesänderung würde die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage verlängert. Dies, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital verbleiben muss. Das hatte das Parlament verlangt.

Bisher kein Erwerbsersatz für Mütter

Das Erwerbsersatzgesetz sieht zwar bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor. Allerdings ist während des Spitalaufenthalts des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist nicht geregelt.

Gemäss der Vorlage des Bundesrats haben nur Mütter auf die Verlängerung Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben zurückkehren. Diese Massnahme entschädigt den Lohnausfall in achtzig Prozent der Fälle sowie das achtwöchige Arbeitsverbot nach der Niederkunft.

Voraussetzung streichen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) will diese Voraussetzung aus dem Gesetz streichen. Dies teilte die Parlamentsdienste am Freitag mit. Der Entscheid fiel demnach mit 8 zu 5 Stimmen.

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage einstimmig an. Diese wird voraussichtlich in der kommenden Frühjahrssession vom Ständerat behandelt. Die Mehrkosten durch die Gesetzesrevision schätzt der Bundesrat auf 5,9 Millionen Franken.

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