Kommission will Vergütungen an pflegende Angehörige regeln
Die Nationalratskommission fordert, dass Angehörigenpflege nur ausnahmsweise und mit klaren Qualitätsvorgaben von Krankenkassen vergütet wird.

Pflegen Privatpersonen ihre Familienmitglieder, sollen ihre Leistungen nur in Ausnahmefällen und mit klaren Qualitätsvorgaben von der Krankenkasse bezahlt werden. Das fordert die zuständige Nationalratskommission mit einer Motion.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beantragt einstimmig, eine entsprechende Motion von Nationalrat Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) anzunehmen. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Sagt auch der Ständerat Ja, muss der Bundesrat gegen seinen Willen Gesetzesanpassungen ausarbeiten.
Die Kommission macht sich gemäss der Mitteilung Sorgen über die zunehmende finanzielle Belastung des Gesundheitswesens, weil die Zahl der von Angehörigen geleisteten Pflegestunden stark gestiegen sei. Besonders problematisch sei ein Geschäftsmodell, mit dem Unternehmen mit pflegenden Angehörigen Gewinne machen.
Bundesrat befürwortet klare Regeln
Der Bundesrat kam in einem im Oktober 2025 veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass Krankenkassen weiterhin für die Pflege durch Angehörige bezahlen können sollten, wenn das wirtschaftlich ist und die Qualität stimmt. Er empfiehlt den Kantonen, genaue Richtlinien für die Anstellung pflegender Angehöriger zu erlassen.
Nach einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2006 – heute Teil des Bundesgerichts – weitete sich die Anstellung und Entlöhnung pflegender Angehöriger erheblich aus. Pflegende Angehörige können sich seither von einer Spitex-Organisation anstellen und bezahlen lassen.
Einige dieser Organisationen beschäftigen fast ausschliesslich pflegende Angehörige, wie der Bundesrat schreibt. Das stösst auf Kritik, insbesondere wegen der potenziell hohen Gewinne der Unternehmen, welche Krankenkassen, Kantone und Gemeinden belasten.






