Keine Wegweisungen iranischer Staatsbürger - Grund: Lage im Land
Iranische Staatsangehörige werden derzeit nicht aus der Schweiz weggewiesen, selbst bei voraussichtlich negativem Asylentscheid. Dies hat das Staatssekretariat für Migration entschieden und begründet es mit den Protesten im Iran und deren brutaler Niederschlagung durch das Regime.

Den Entscheid hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 13. Januar gefällt, wie SEM-Sprecher Daniel Bach der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Meldung des Schweizer Radios und Fernsehens SRF vom Sonntag bestätigte. Positive Asylentscheide und negative Entscheide mit Anordnung der vorläufigen Aufnahme können demnach weiterhin erlassen werden.
Die Lage im Iran sei seit den Protesten ab 28. Dezember unsicher und schwer zu beurteilen, sagte Bach. Das SEM ordne derzeit auch keine Wegweisungsvollzüge in den Iran bei bereits negativ entschiedenen Asylgesuchen an. Und aktuell seien keine Rückführungen geplant.
Ausgenommen von dieser Praxisänderung sind laut Bach aber straffällige Gesuchstellende oder solche, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Hier werde der Wegweisungsvollzug weiterhin geprüft.






