Kein Grenzwert bei Pestiziden, weil Bund auf Bauern hörte
Vier Pestizide erhalten keinen Grenzwert, weil der Bund auf die Argumente der Bauern gehört haben soll. Das Bundesamt für Justitz sieht einen Gesetzesverstoss.

Das Wichtigste in Kürze
- Weil der Bund auf die Bauern hörte, wurden 4 Pestizide von der Grenzwertliste gestrichen.
- Das Bundesamt für Justiz kritisiert dieses Vorgehen & spricht von einer Rechtswidrigkeit.
Das Insektizid Deltamethrin ist ein effektives Mittel im Kampf gegen Schädlinge in der Landwirtschaft. Es ist aber auch giftig für Wasserlebewesen.
Erst vor Kurzem sind im Fluss Wyna bei Beromünster (LU) extrem hohe Werte dieses Insektizids festgestellt worden. Darüber hatte die «NZZ am Sonntag» als erstes berichtet.
Trotzdem hat der Bundesrat beschlossen, keinen neuen Grenzwert für Deltamethrin und drei weitere schädliche Wirkstoffe festzulegen. Interne Berichte, die der SRF-Sendung «Rundschau» vorliegen, zeigen wie es dazu kam.
Dieser Entscheidung sei ein Treffen vorausgegangen: Dabei waren Umweltminister Albert Rösti, die Direktorin des Bundesamtes für Umwelt, Katrin Schneeberger, und der Präsident des Bauernverbandes Markus Ritter. Bei dieser Sitzung wurde demnach entschieden, dass zunächst die Bauern gefragt werden sollten, welche Pestizide sie als unverzichtbar erachten.
Bundesamt für Justiz sieht Rechtswidrigkeit
Nach dem Treffen passierte das auch: Zwei Vertreter der kantonalen Pflanzenschutzdienste und ein Vertreter des Bauernverbandes definierten Deltamethrin sowie drei andere Pestizide als alternativlos. Das Bundesamt für Umwelt nahm diese Einschätzung auf und strich diese Stoffe von der Liste mit spezifischen Grenzwerten.
Das Vorgehen stösst auf Kritik: Das Bundesamt für Justiz hat sich laut Dokumenten, die SRF einsehen konnte, mehrfach beim zuständigen Bundesamt für Umwelt gemeldet.
Es argumentiert, dass bei der Festlegung von Grenzwerten ausschliesslich die Schädlichkeit des Stoffes entscheidend sein sollte. Und nicht landwirtschaftspolitische Überlegungen.
In einem Schreiben an das Bundesamt für Umwelt im April 2024 stellte das Bundesamt für Justiz klar: «Es ist deshalb rechtswidrig, aus landwirtschaftspolitischen Überlegungen von einer Anpassung der Grenzwerte von bestimmten Stoffen abzusehen, obwohl diese ökotoxikologisch begründet und notwendig sind, um die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung zu erfüllen.» Diese Einschätzung sei im Januar 2025 erneut bekräftigt worden.
Das sagt das UVEK
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erklärt gegenüber dem Sender: «Die rechtlichen und fachlichen Fragen zur Festlegung von Grenzwerten wurden im Rahmen der Ämterkonsultationen vertieft diskutiert. Der Bundesrat ist zum Schluss gelangt, dass das gewählte Vorgehen rechtlich zulässig ist.»
Die Verordnung sehe eine schrittweise Einführung der Grenzwerte vor. So könne man zunächst dort ansetzen, wo keine negativen Folgen für die landwirtschaftliche Versorgungssicherheit zu erwarten seien.
Die revidierte Gewässerschutzverordnung befindet sich momentan in der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird anschliessend über die endgültige Ausgestaltung entscheiden.

















