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    Kantone weisen Entwurf zu E-Government-Gesetz des Bundesrats zurück

    Keystone-SDA
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    Die Kantone wollen auf ein umfassendes E-Government-Gesetz (EMBaG) verzichten und stattdessen das Projekt «Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)» weiterverfolgen. Dies teilte die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) am Freitag nach ihrer Plenarversammlung mit.

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    Der Nationalrat lehnt weitere Bundesmittel für das Föderalismus-Institut der Universität Freiburg ab. (Archivbild) - pixabay

    Die Kantone begrüssten, dass mit dem Gesetz eine Grundlage geschaffen werden solle, damit sich der Bund an der «eOperations Schweiz AG» beteiligen könne, hiess es in der Mitteilung.

    Das Unternehmen wurde 2018 von der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) gegründet und bietet Plattformen wie eUmzug an, die die elektronische Meldung von Umzügen bei den Behörden ermöglichen.

    Die Kantone weisen das Gesetz in der aktuellen Form jedoch zurück. Die Vernehmlassung dazu ist am Donnerstag abgelaufen. Bei der Kritik geht es vor allem um die Art. 12 und 13 des Gesetzes, die es dem Bundesrat ermöglichen, die Kantone zur Nutzung von elektronischen Behördendiensten und zur Einhaltung gewisser Standards zu verpflichten. «Nicht zuletzt, weil die Kantone bei der Umsetzung des Bundesrechts über einen möglichst grossen Spielraum verfügen sollen», lehne die KDK das Gesetz ab.

    Das Gesetz konkurriere zudem mit dem Projekt «Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)». Die Herausforderungen der digitalen Transformation könnten nur erfolgreich bewältigt werden, «wenn ein kooperativer Ansatz» gewählt werde, der den Rahmenbedingungen des Föderalismus in der Schweiz Rechnung trage, hiess es weiter. Dazu biete das Projekt DVS die optimalen Bedingungen.

    Bund, Kantone, Gemeinden und Städte hatten Anfang April 2020 ein umfassendes Projekt beschlossen, um die Zusammenarbeit beim Aufbau und der Steuerung der digitalen Verwaltung zu verstärken. Mit «Digitale Verwaltung Schweiz» soll die Digitalisierung beschleunigt werden.

    Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) will der Bundesrat sicherstellen, dass dem Bund in allen Fällen die sachlich sinnvollsten Formen der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung, insbesondere des E-Government, zur Verfügung stehen.

    Die geplanten Bestimmungen bildeten eine wesentliche Grundlage, damit der Bund und die Kantone die Herausforderungen im Bereich Digitale Verwaltung gemeinsam angehen könnten, teilte der Bundesrat im Dezember mit.

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