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Bundesrat skeptisch gegenüber Asylverfahren im Ausland

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat sieht erhebliche rechtliche und faktische Hürden für die Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland. Nach seiner Einschätzung wäre eine Auslagerung zwar rechtlich möglich, kann aber ein funktionierendes nationales Asylsystem nicht ersetzen.

Asyl
Der Bundesrat sieht rechtliche und faktische Hürden für die Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland. - keystone

In den vergangenen Jahren hätten verschiedene europäische Länder darüber diskutiert, Asylverfahren ins Ausland auszulagern oder abgewiesene Asylsuchende in Drittstaaten wegzuweisen, schrieb der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Postulatsbericht. Diese Vorhaben hätten aber entweder nicht umgesetzt können, oder die Umsetzung habe sich als nicht effizient erwiesen.

Schwierigkeiten bieten nach Aussage des Bundesrats insbesondere die Sicherstellung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards, die hohen Anfangsinvestitionen sowie die langfristige Stabilität und Verlässlichkeit möglicher Partnerstaaten. Zudem könnte sich die Schweiz stark von einem Partnerstaat abhängig machen, gab die Landesregierung zu bedenken.

Mit dem Postulatsbericht erfüllte der Bundesrat einen Auftrag des Ständerats. Er stützte sich dabei auf ein externes Gutachten. Hintergrund der Diskussion sind namentlich Pläne der italienischen Regierung, Asylverfahren in Albanien durchzuführen.

Schon kurz nach der Eröffnung der Zentren in Albanien hatte ein italienisches Gericht 2024 angeordnet, betroffene Asylsuchende nach Italien einreisen zu lassen. Juristisch umstritten ist zudem eine von der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni erstellte Liste sicherer Herkunftsländer.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisierte am Mittwoch in einer Stellungnahme, dass der Bundesrat die Beteiligung an Auslagerungsprojekten trotz aller Vorbehalte nicht ausschliesse. Die Schweiz könnte aber die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und Menschenrechtsnormen in einen Drittstaat nicht ausreichend kontrollieren. «Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ausgelagerte Verfahren nicht menschenrechtskonform durchgeführt werden können.» Ausserdem entstünden enorme Zusatzkosten.

Kommentare

User #4168 (nicht angemeldet)

wir müssen aus dem schengen abkommen raus!!!

User #1764 (nicht angemeldet)

Ich habe die Vermutung, dass Asylsuchende in der Schweiz willkommen sind.

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