Kantone uneinig: Bundesrat will Frühfranzösisch ins Gesetz schreiben
Nachdem verschiedene Kantone Frühfranzösisch abschaffen wollen, greift nun der Bundesrat durch. Dies sei eine Frage von nationaler Bedeutung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will den Unterricht in einer zweiten Landessprache an der Primarschule ins Gesetz schreiben.
- Dies, nachdem das Frühfranzösisch in verschiedenen Kantonen abgeschafft werden soll.
- Der nationale Zusammenhalt sei in Gefahr – und der Auftrag gemäss Bundesverfassung klar, so der Bundesrat.
Nachdem das Frühfranzösisch in verschiedenen Kantonen unter Beschuss geraten ist, will der Bundesrat nun durchgreifen. Er sieht den Zusammenhalt und die Sprachenvielfalt in Gefahr. Kulturministerin Elisabeth Baume-Schneider hatte sich bereits letzten September irritiert gezeigt: Damals hatte das Zürcher Kantonsparlament beschlossen, die Primarschüler müssten sich künftig auf andere Fächer konzentrieren.
Zwei Varianten zur Diskussion
Der Bundesrat wolle nun den Unterricht einer zweiten Landessprache in der Primarschule im Sprachengesetz verankern, so Baume-Schneider. «Ich chan guet Schwiizertütsch», betont die Bundesrätin auf eine Journalisten-Frage, aber es gehe hier nicht um ihr Herzensprojekt. «Sondern weil es nötig ist.»
Zwei Varianten werden dazu zur Diskussion gestellt. In Variante 1 wird die gemäss Harmos-Konkordat geltende Lösung im Sprachengesetz festgeschrieben: Im Verlauf der Primarschule beginnt das Erlernen von zwei Fremdsprachen, nämlich eine Landessprache und Englisch. Dies bilde die aktuelle Situation ab, erläuterte Bundesrätin Baume-Schneider.
Etwas mehr Spielraum will der Bundesrat den Kantonen mit der zweiten Variante einräumen. Im Sprachengesetz würde dann festgeschrieben, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache in der Primarschulstufe beginnt. Aber auch, dass dieser bis zum Ende der Sekundarstufe I dauert.
«Frage von nationaler Bedeutung»
Grundsätzlich ist die Bildung Sache der Kantone. Der Bundesrat will denn auch von einer gesetzlichen Vorgabe absehen, wenn die Kantone einlenken sollten. Lies: Ihre bestehende Sprachenstrategie weiterhin verfolgen und auf abweichende Entscheide verzichten.
Der Bundesrat anerkenne, dass sich auch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) bereits mit dem Thema befasse, so Baume-Schneider.
Bundesrätin Baume-Schneider betont aber auch, dass die Stellung der Landessprachen im obligatorischen Unterricht eine Frage von nationaler Bedeutung sei. Für den Zusammenhalt der «Willensnation Schweiz» sei dies entscheidend: Dass sich die Bevölkerung über die Sprachgrenzen hinweg in den Landessprachen verständigen könne. Dies sei also nicht nur eine schulische oder pädagogische Frage.
Der Bundesrat beruft sich gleichzeitig auch auf die Bundesverfassung: Diese gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Vorgaben im Schulwesen zu erlassen – falls sich die Kantone nicht einigen können. Die beiden Gesetzesvarianten gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis Anfang Oktober.

















