Der Ständerat entscheidet heute Donnerstag, ob die IV ihre Versicherten bei Verdacht auf Missbrauch künftig mit GPS-Peilsendern überwachen darf. Die Gegner äussern rechtsstaatliche Bedenken.
Sollen IV-Rentner künftig mit GPS getrackt werden?
Sollen IV-Rentner künftig mit GPS getrackt werden? - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat entscheidet heute, ob IV-Rentner künftig mit einem GPS-Sender überwacht werden dürfen.
  • Die vorberatende Kommission hat den Vorschlag unterstützt.
  • Der Bundesrat ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes dagegen.

Geht es nach dem Willen der vorberatenden Kommission, sollen nicht nur Bild- und Tonaufnahmen erlaubt sein, sondern auch technische Instrumente zur Standortbestimmung. Die IV und andere Sozialversicherungen dürften also nicht bloss observieren, sondern überwachen.

Zulässig sind solche Mittel sonst nur für Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst. Diese brauchen dafür aber eine richterliche Genehmigung. Die Ständeratskommission will solche Mittel nun Sozialdetektiven ohne Genehmigung erlauben.

Bundesrat dagegen

Der Bundesrat lehnt das ab. Er argumentiert mit dem Persönlichkeitsschutz und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Kommission äusserte er auch Zweifel, dass sich mit GPS-Trackern entscheidende Erkenntnisse gewinnen lassen. Vor den Beratungen im Ständerat meldeten sich auch Rechtsprofessoren zu Wort. Sie machten rechtsstaatliche Bedenken geltend.

SP-Vertreterinnen und Vertreter beantragen im Ständerat, nur Bildaufzeichnungen zuzulassen. Tonaufnahmen und GPS-Tracker sollen nicht erlaubt sein. Ausserdem soll die Observation nur erlaubt sein, wenn eine Richterin oder ein Richter des kantonalen Versicherungsgerichts sie genehmigt.

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