Viele IV-Rentnerinnen und -Rentner, die Teilzeit arbeiten, erhalten ab kommendem Jahr eine höhere Rente. Ihr Invaliditätsgrad wird neu berechnet. Manche Personen haben dadurch neu Anspruch auf eine Rente.
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Ein Mann an einem Bahnhof. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2018 erhalten viele teilerwerbende IV-Rentnerinner und -Rentner eine höhere Rente.
  • Neu werden nun die gesundheitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit und jene in der Haus- oder Familienarbeit gleich stark gewichtet.
  • Die betroffenen Personen müssen selber aktiv werden und sich erneut bei der IV anmelden.

Der Bundesrat hat am Freitag eine Verordnungsänderung beschlossen und auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. IV- Rentnerinnen und -Rentner, die Teilzeit arbeiten, erhalten ab kommendem Jahr eine höhere Rente. Ihr Invaliditätsgrad wird neu berechnet. Das neue Berechnungsmodell verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schreibt er im Bericht zur Änderung.

Bei der Festlegung des Invaliditätsgrades von teilerwerbstätigen Personen wird die gesundheitliche Einschränkung im Beruf und im Haushalt separat ermittelt. Dabei wird heute die berufliche Teilzeitarbeit überproportional berücksichtigt. Das führt in der Regel zu tieferen Invaliditätsgraden und damit zu tieferen Renten.

Alte Berechnungsmethode als diskriminierend bezeichnet

Betroffen sind vor allem Frauen, die nach der Geburt von Kindern ihr Arbeitspensum reduzieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Berechnungsmethode deshalb als diskriminierend bezeichnet. Neu werden nun die gesundheitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit und jene in der Haus- oder Familienarbeit gleich stark gewichtet. 16'200 Personen beziehen eine Rente, die mit der neuen Berechnungsmethode steigen könnte. Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten für die IV von rund 35 Millionen Franken im Jahr.

Die IV-Stellen prüfen von Amtes wegen alle laufenden Viertelsrenten, halben Renten und Dreiviertelsrenten, die nach der bisherigen gemischten Methode berechnet wurden. Eine allfällige Erhöhung der Rente wird ab dem 1. Januar 2018 gewährt.

Neuer Anspruch auf Rente in gewissen Fällen

Die Änderung führt auch dazu, dass manche Personen neu einen Anspruch auf eine Rente haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit der bisherigen Berechnungsmethode einen IV-Grad von unter 40 Prozent erreichten und mit der neuen auf über 40 Prozent kommen. In diesen Fällen erfolgt keine Prüfung von Amtes wegen, wie der Bundesrat nach der Vernehmlassung beschlossen hat.

Die betroffenen Personen müssen selber aktiv werden und sich erneut bei der IV anmelden. Es empfehle sich eine möglichst rasche Neuanmeldung bei der zuständigen IV-Stelle, schreibt das Innendepartement (EDI). In der Vernehmlassung habe eine überwiegende Mehrheit der Vorlage zugestimmt, schreibt der Bundesrat. Innerhalb der Vernehmlassungsteilnehmer kritisierten zwölf Kantone auch, dass die Änderung einen erheblichen Mehraufwand für die IV-Stellen bedeute. Die Entschuldung der IV wird sich durch die Verordnungsänderung laut dem Bundesrat voraussichtlich nur um wenige Monate verzögern.

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