Initiativkomitee fordert Einheitlichkeit bei Corona-Entschädigungen
Ein Initiativkomitee bestehend aus fünf Parteien und weiteren Vertretungen will, dass es bei Corona-Entschädigungen eine kantonal einheitliche Regelung gibt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die coronabedingten Entschädigungen sollen schweizweit gleich ausgeführt werden.
- Dies fordert ein Initiativkomitee, welches aus fünf Parteien und einigen Branchen besteht.
Können Betriebe und Kulturschaffende wegen einer Epidemie nicht arbeiten, sollen sie entschädigt werden – einheitlich und nicht kantonal unterschiedlich. Das wollen Vertreterinnen und Vertreter von fünf Parteien und von Branchen in der Verfassung verankern.
Die Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft während der Corona-Krise seien lobenswert schnell zustande gekommen, aber sie glichen einem «Flickenteppich». Dies sagte Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer am Mittwoch vor den Medien in Bern. Das Initiativkomitee lancierte bei dieser Gelegenheit die Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)».
Bis im September braucht es 100'000 Unterschriften
Im Initiativkomitee vertreten sind SVP, SP, Mitte-Partei, FDP und Grüne sowie Branchen- und Kulturverbände. Für das Begehren starkmachen wollen sich neben Gastrosuisse etwa der Fitness- und Gesundheitscenter Verband (SFGV). Auch der Handelsverband Schweiz, Suisseculture und Coiffeursuisse setzten sich dafür ein.

Das Komitee hat nun bis zum 29. September 2023 Zeit, die für das Zustandekommen der Initiative erforderlichen 100'000 Unterschriften zusammenzubringen.
Initiative gebe Existenzsicherheit
Die Kantone würden nicht alle gleich schnell entschädigen, mit 26 unterschiedlichen Härtefallprogrammen, sagte Platzer. Es fehle ein Gesamtkonzept – dieses schlage jetzt die Entschädigungsinitiative vor.
Die Initiative verhindere Verzögerungen in einer nächsten Epidemie und sorge schweizweit für einheitliche Entschädigung. Sie gebe den Betroffenen Existenz-, Planungs- und Rechtssicherheit in der Not. Eine geregelte Entschädigung zahle sich auch volkswirtschaftlich aus. Und das Pandemie-Risiko lasse sich auch gar nicht mehr versichern.
Vorbereitung auf nächste Epidemie
Das Epidemiengesetz, das vorübergehend in die Verfassung eingreife, schaffe zwar eine Grundlage für Unterstützungsmassnahmen. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf Entschädigung für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden. Deshalb solle auch eine einheitliche Regelung der Entschädigungen auf Verfassungsebene geregelt sein.
Man müsse auf die nächste Epidemie vorbereitet sein, forderte Christoph Kamber, Präsident des Branchenverbandes Expo Event. Und die Lasten sollten gleichmässig verteilt werden.

Verzögerte und teilweise ausbleibende Entschädigungen hätten unzählige Betriebe an den Rand des Ruins getrieben. Dies beklagte Claude Ammann, Präsident des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter Verbandes (SFGV).
Das beinhaltet die Initiative
Die Initiative fordert unter anderem: Wer durch eine befristete behördliche Massnahme wegen einer Epidemie wirtschaftlich massgeblich betroffen ist, soll eine Entschädigung erhalten. Gedeckt werden müssen demnach laufende ungedeckte Kosten und der Erwerbsausfall.
Entschädigen muss gemäss Initiativtext jene Behörde, die für die Anordnung der Massnahmen überwiegend verantwortlich ist. Der Anspruch auf Entschädigung besteht subsidiär zu anderen gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen.