Ständerat

    Gesundheitsversorgung in Asylzentren laut Ständerat gewährleistet

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist für Asylsuchende in Bundesasylzentren ausreichend gewährleistet. Dieser Auffassung ist der Ständerat. Er hat am Montag eine Motion abgelehnt, die Verbesserungen für von Gewalt betroffene Asylsuchende verlangt.

    Asyl
    Die EU-Kommission will die Asylverfahren beschleunigen, indem sie Schutzsuchende einfacher in Drittstaaten zurückschickt. (Symbolbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Anders als der Nationalrat sieht der Ständerat bei der Gesundheitsversorgung in Bundesasylzentren keinen Handlungsbedarf.

    Der Ständerat hat mit 27 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) abgelehnt, die Verbesserungen für Asylsuchende forderte, die Gewalt erlitten haben. Für den Vorstoss stimmten SP und Grüne.

    Der Vorstoss verlangte unter anderem vom Bundesrat, dass Gewaltopfer schneller identifiziert werden und die fachliche Betreuung traumatisierter Asylsuchender ausgebaut wird.

    Eine Mehrheit des Ständerats kam zum Schluss, dass in Anbetracht der bereits vorgenommenen und geplanten Massnahmen durch den Bund die Forderungen der Motion bereits erfüllt sind, wie Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) für die vorberatende Kommission sagte.

    Hans Stöckli (SP/BE) argumentierte für die Minderheit, dass gerade im Zusammenhang mit den beschleunigten Asylverfahren die Opferidentifikation verbessert werden müsse. Dass Handlungsbedarf bestehe, zeigten diverse Bundesgerichtsentscheide.

    Der Bundesrat bemesse der Betreuung der traumatisierten und von Gewalt betroffenen Asylsuchenden eine grosse Bedeutung zu, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bund habe auch entsprechende Massnahmen getroffen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe das Anliegen zu einem Schwerpunkt erklärt. Die Motion sei entsprechend bereits erfüllt.

    Anders als der Ständerat hatte der Nationalrat die Motion in der vergangenen Wintersession angenommen. Mit der Ablehnung im Ständerat ist der Vorstoss vom Tisch.

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