Gestärkte Fallführung bei Invalidenversicherung positiv beurteilt

Keystone-SDA
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Bern,

Die mit der letzten Reform der Invalidenversicherung gestärkte Fallführung wird von den betroffenen Mitarbeitenden überwiegend positiv beurteilt. Gleichzeitig wird aber der gestiegene administrative Aufwand beklagt, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen hervorgeht.

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Die mit der letzten Reform der Invalidenversicherung gestärkte Fallführung wird von den betroffenen Mitarbeitenden überwiegend positiv beurteilt. - keystone

Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV) habe im Sinne der Weiterentwicklung der IV das Prinzip der Fallführung gestärkt, heisst es. Als Ziel wurden gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen klarere Abläufe, eine stärkere Orientierung auf Eingliederung der Versicherten sowie eine verbesserte interne und externe Koordination angepeilt.

Das Bundesamt liess nun die Auswirkungen der Massnahmen auf den Alltag der Leitungspersonen und Mitarbeitenden von der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) nachprüfen.

Die nun veröffentlichte Studie kommt zum Schluss, dass die Stärkung der Fallführung zu einer spürbaren Professionalisierung und Optimierung geführt habe. Die neuen Vorgaben im Sinne eines auf die versicherten Personen abgestimmten Case Managements seien bei den IV-Stellen auf eine breite Zustimmung gestossen, heisst es.

Gleichzeitig bringe dieses Prinzip aber auch neue Herausforderungen mit sich. So sei die Fallführung mit zusätzlichen administrativen Anforderungen verbunden, etwa weil die Abstimmung mit anderen Stellen komplexer geworden sei. Zudem werde die Beratung und Begleitung versicherter Personen, insbesondere der Jungen mit psychischen Erkrankungen, als besonders herausfordernd erlebt.

Die Mitarbeitenden hätten die Befürchtung geäussert, dass der administrative Aufwand sich negativ auf die Beziehungsarbeit auswirke.

Je nach Kantonsgrösse gestaltet sich die Arbeit in den IV-Stellen gemäss Studie unterschiedlich. In grossen Kantonen seien überwiegend spezialisierte Fachteams an der Arbeit. In kleinen Kantonen würden wenig Fachpersonen die Verfahren über alle Phasen hinweg begleiten, während mittlere Kantone diese Ansätze kombinieren würden.

Gemäss Studie haben diese verschiedenen Vorgehensweisen ihre Vor- und Nachteile. Die Spezialisierung habe den Vorteil des verstärkten Fachwissens in den verschiedenen Fallbereichen, führe aber dazu, dass die Versicherten mit verschiedenen Fachpersonen zu tun haben, was die Vertrauensbildung erschwere. In kleinen Kantonen sei die Kontinuität der Beziehung zu den Betroffenen von Vorteil, während man bei spezialisierten Einzelfragen an Grenzen stossen könne.

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Kommentare

User #4826 (nicht angemeldet)

Die Optimierung liegt darin, dass IV-Rentner aus dem IV-System geschmissen werden und junge und ältere Menschen aufgrund von Psyche und zweiten Stellenmarkt eine Rente erhalten ob sie berechtigt ist oder nicht. Es ist auch krass, dass IV-Empfänger welche auf dem zweiten Stellenmarkt arbeiten keine richtige Überprüfung erhalten und andere stehen im Kreuzfeuer, welche wirkliche Probleme haben und das nicht in dem Sinne ausführen können. Es ist eine Ungleichbehandlung und es ist im Gesetzbuch festgehalten, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und damit auch gleich behandelt werden. Kenne genügend solche Fälle in beide Richtungen und das läuft Problemlos.

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