Gentechnisch veränderte Organismen sollen in der Schweiz für weitere vier Jahre nur zu Forschungszwecken angebaut werden.
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Gentechnisch modifizierte Samen gelagert in einem Lagerraum der Uni Zürich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will das Gentech-Moratorium um weitere vier Jahre verschieben.
  • Das Moratorium besteht seit 2005 und wurde seither dreimal verlängert.

Das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft soll um weitere vier Jahre verlängert werden. Gentechnisch veränderte Organismen sollen somit in der Schweiz weiterhin nur zu Forschungszwecken angebaut werden.

Der Bundesrat schickte den Entwurf für die entsprechende Änderung des Gentechnikgesetzes am 11. November 2020 in die Vernehmlassung. Das Moratorium besteht seit 2005 und wurde seither dreimal verlängert. Ende 2021 würde es wieder auslaufen.

Es bestehe weder seitens der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein Interesse daran, das Moratorium aufzuheben, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Es sei auch verfrüht, sämtliche Fragen zur Aufhebung des Moratoriums umfassend zu regeln - gerade im Hinblick auf die neuen gentechnischen Verfahren. Bei diesen neuen Verfahren finden Eingriffe ins Genom statt. Dass diese Verfahren unter das Gentechnik-Gesetz fallen, hatte der Bundesrat bereits vor zwei Jahren festgehalten.

Kommission: Offene Fragen müssen geklärt werden

Die beratende Kommission für Landwirtschaft unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung um vier Jahre. Gleichzeitig seien jedoch die Forschung und Entwicklung krankheitsresistenter Pflanzen konsequent voranzutreiben. Zudem müssten offene Fragen zur Gentechnik geklärt werden, teilte die vom Bundesrat eingesetzte beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) anfangs Februar mit.

Die Zeit während des Moratoriums solle vor allem dazu genutzt werden, um zu klären, wie auch in Zukunft die Wahlfreiheit für Landwirte und Konsumenten gewährleistet werden kann. Dazu seien neue prozessorientierte Methoden der Rückverfolgbarkeit zu entwickeln und auszuprobieren, hiess es.

Eingeführt wurde das Moratorium 2005 nach der Annahme einer Volksinitiative, die Umwelt- und Bauernorganisationen lanciert hatten. Sie forderten damals ein Gentech-Moratorium für fünf Jahre in der schweizerischen Landwirtschaft.

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