Firmen mit behinderten Angestellten sollen weniger Steuern zahlen
Der Nationalrat will Unternehmen steuerlich entlasten, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, und hat eine entsprechende Motion angenommen.

Firmen, welche Menschen mit Behinderung beschäftigen, sollen künftig steuerlich entlastet werden. Das will der Nationalrat. Er hat am Montag eine Motion des Zürcher Mitte-Nationalrats Philipp Kutter mit dieser Forderung angenommen.
Sehr deutlich, nämlich mit 168 zu 7 Stimmen bei 18 Enthaltungen, stimmte die grosse Kammer dem Vorstoss zu. Er geht nun zur weiteren Beratung in den Ständerat – zuerst in die dafür zuständige Kommission der kleinen Kammer.
Kutters Begründung und internationale Beispiele
Kutter begründete seinen Vorstoss mit der Aussage, als grösste Hürde für die Anstellung behinderter Menschen bezeichneten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das finanzielle Risiko einer solchen Jobvergabe. Das habe eine Befragung durch das Bundesamt für Sozialversicherungen 2021 ergeben.
Mit einer steuerlichen Entlastung von Arbeitgebern werde dieses Risiko abgeschwächt. Andere Länder, etwa die USA, würden solche Steueranreize kennen, sagte Kutter, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt.
Bundesrat gegen den Vorschlag
Der Bundesrat beantragte Ablehnung des Vorstosses. Die verstärkte Ausrichtung der Invalidenversicherung IV auf die berufliche Eingliederung zeige Wirkung: Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen hätten, habe sich von 2008 bis 2023 auf gegen 56'000 Menschen verdreifacht.
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sagte im Nationalrat, rund die Hälfte der Schweizer Unternehmen zahlten keine Gewinnsteuern, weil sie keinen Gewinn machten. Deshalb sei die Wirkung des von Nationalrat Kutter gemachten Vorschlags fraglich.