EVP-Delegierte für Rentenrevision AHV 21

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Delegierten der EVP Schweiz haben die Ja-Parole gefasst für die Rentenrevision AHV 21. Sie sagten Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer und beschlossen Stimmfreigabe für die Massentierhaltungsinitiative. Die Vorlagen kommen am 25. September vors Volk.

    Die Delegierten der EVP Schweiz haben an ihrer Online- Versammlung die Parolen für die eidgenössischen Vorlagen gefasst, über die am 25. September abgestimmt wird.
    Die Delegierten der EVP Schweiz haben an ihrer Online- Versammlung die Parolen für die eidgenössischen Vorlagen gefasst, über die am 25. September abgestimmt wird. - sda - EVP Schweiz

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Delegierten stimmten an ihrer Online-Versammlung am Samstag mit grosser Mehrheit für die Rentenrevision AHV 21 sowie für die Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie die Partei mitteilte.

    Angesichts steigender Lebenserwartung und starker Rentnerjahrgänge gelte es, die Finanzlage des wichtigsten Sozialwerkes der Schweiz zu stabilisieren. Damit sollten die Renten künftig gesichert und die Generationengerechtigkeit gewahrt werden.

    Ein unterschiedliches Rentenalter für Frau und Mann sei heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen, hiess es in der Mitteilung weiter. Die Gründe für die geringeren Altersbezüge der Frauen seien vor allem in der 2. Säule zu suchen, nicht in der AHV.

    Zur Abfederung würden neun Frauenjahrgänge einer Übergangsgeneration mit der AHV-Revision zudem einen lebenslangen Rentenzuschlag erhalten und Frauen mit tieferen Löhnen bekämen mehr. Dank der Flexibilisierung des Rentenbezugs hätten zudem alle die Möglichkeit zwischen 63 und 70 Jahren in Rente zu gehen.

    Mit klarer Mehrheit fassten die Delegierten laut Mitteilung die Nein-Parole zur Abschaffung der Verrechnungssteuer. Diese diene vor allem dazu, Steuerhinterziehung zu vermeiden.

    Stimmfreigabe beschlossen die Delegierten zur Massentierhaltungsinitiative. Die Schweizer Tierhaltung unterliege bereits einem der strengsten Tierschutzgesetze, lautete gemäss Mitteilung das wesentliche Argument für eine Ablehnung.

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