Der Bundesrat legt heute voraussichtlich fest, wie es in den EU-Verhandlungen weitergehen soll. Die Arbeitgeber haben klare Vorstellungen wie – und wie nicht.
Vergesst die 8-Tage-Regel, konzentriert euch auf die «fremden Richter»: Arbeitgeber-Direktor Roland Müller. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat wird voraussichtlich das Vorgehen gegenüber der EU festlegen.
  • Die Arbeitgeber fordern: Sie und die Gewerkschaften müssen mit an den Tisch geholt werden.
  • Absehbarer Zwist: Die 8-Tage-Regel für ausländische Firmen könne man wohl anders lösen.

Auf dem Weg zu einem Rahmenabkommen mit der EU soll der Bundesrat heute Pflöcke einschlagen. In den Fokus gerückt ist dabei ein Element der Personenfreizügigkeit: Die 8-Tage-Regel: So lange im Voraus müssen sich ausländische Unternehmen beim Kanton anmelden, wenn sie in der Schweiz tätig werden. Diese Regel sei nicht sakrosankt, sagte Aussenminister Ignazio Cassis, zur grossen Empörung der Linken.

Arbeitgeber: 8-Tage-Regel steht zur Disposition

«Es gibt heute andere technische Möglichkeiten», sagt Arbeitgeber-Direktor Roland Müller in Anspielung auf die 8-Tage-Regel. Also ganz gleich wie der in Kritik geratene Ignazio Cassis? Jein. Für Müller ist die Diskussion festgefahren: «Wir dürfen den Formalismus der 8-Tage-Regel nicht so hochspielen.»

Die eigentliche Frage sei nämlich eine andere: «Können wir weiterhin den Arbeitnehmerschutz eigenständig regeln?» Die Antwort müsse Ja lauten, hier sei man mit den Gewerkschaften einig. Das werde die Kernfrage sein: «Gelingt eine Einigung auf diesem Level, oder will man den Arbeitnehmerschutz in die Hände der EU geben.» Das sei aber in der Schweiz kaum mehrheitsfähig.

Der Direktor des Arbeitgeberverbands, Roland Müller, zu den Erwartungen an den Bundesrat bei den Verhandlungen mit der EU. - Nau

Ganz oder gar nicht

Das Zeitfenster sei klein, denn bis in Herbst müsse klar sein, ob man überhaupt einen gemeinsamen Nenner finde mit der EU. Aus deren Optik sei es schwierig, der Schweiz grössere Freiheiten beim Arbeitnehmerschutz einzuräumen als anderen Ländern. «Aus Schweizer Optik gibt es aber keinen anderen Weg, sonst finden wir keine Mehrheiten.»

Ein Dilemma: Will man einen Rahmenvertrag, muss die EU einlenken – sonst sagt die Schweiz Nein. Lenkt die EU ein, riskiert sie Forderungen der Brexit-Briten oder Extrawurst-Ansprüche von unzufriedenen EU-Mitgliedern wie Ungarn oder Polen.

Viel wichtiger: Die «fremden Richter»

Für den Bundesrat gebe es nur eins, sagt Müller: «Dass er schnellstmöglich die Sozialpartner an den Tisch holt.» Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen mitreden. Das sei schon bisher jeweils ein erfolgreiches Vorgehen gewesen, gibt Müller zu bedenken.

Der «Formalismus 8-Tage-Regel» sei dann eben nicht das Thema, sondern: «Die fremden Richter. Dass Europa unter Umständen – das wissen wir nicht – Dinge diktieren will beim Arbeitnehmerschutz. Das ist einfach hochbrisant.» Es gelte, bei der EU den Grundkonsens auszuloten. Sonst bringe es nichts, über einzelne technische Massnahmen zu reden.

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