EU berät Teilnahme der Schweiz an Solidaritätsmechanismus
Die EU macht einen Schritt in Richtung einer Teilnahme der Schweiz am Solidaritätsmechanismus in Asyl- und Migrationsfragen. Die EU-Mitgliedstaaten haben am Dienstag in Brüssel erstmals über ein entsprechendes Verhandlungsmandat diskutiert.

Der Asyl- und Migrationspakt der EU sieht bei der Bewältigung der Asylgesuche einen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser soll EU-Staaten an den Aussengrenzen der EU entlasten, in denen die meisten Asylsuchenden ankommen. Dafür sollen andere EU-Staaten entweder Asylsuchende bei sich aufnehmen, finanzielle Unterstützung leisten oder operative Leistungen wie etwa die Entsendung von Personal zur Verfügung stellen.
Den Pakt muss die Schweiz als assoziierter Schengen- und Dublinstaat lediglich teilweise umsetzen. Der Solidaritätsmechanismus ist nicht Teil davon. Parlament und Bundesrat haben aber beschlossen, dass sich die Eidgenossenschaft freiwillig beteiligen könnte. Dabei würde die Schweiz jedes Jahr selbst entscheiden, ob und wie sie sich an Solidaritätsmassnahmen beteiligen will, schrieb der Bundesrat im Dezember.
Um eine Beteiligung zu ermöglichen, müssen Bern und Brüssel zuerst ein dafür nötiges Abkommen aushandeln. Dieses soll zwischen dem Bundesrat und der Europäischen Kommission ausgehandelt werden. Beide Seiten brauchen dafür ein entsprechendes Verhandlungsmandat.
In Brüssel werden solche Mandate vom Rat der EU erteilt. Im Rat sind die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten vertreten. Am Dienstag nahmen sie in einer Arbeitsgruppe auf technischer Ebene Gespräche auf, wie der entsprechenden Tagesordnung zu entnehmen war.
Angesagt war ein Meinungsaustausch. Dieser beschränkte sich nicht einzig auf ein Mandat mit der Schweiz, sondern umfasste auch allfällige weitere Mandate mit Norwegen, Island und Liechtenstein. Ein formeller Beschluss war nicht zu erwarten. Dieser kann einzig von einem Rat auf Ministerebene gefasst werden.
In Bern verabschiedete der Bundesrat bereits im Dezember sein Verhandlungsmandat. Er unterbreitete es den Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats (APK-N und APK-S), die im Januar dazu Stellung nahmen.
Die APK-S sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Verhandlungen zu sistieren, bis die Bilateralen III und die innenpolitischen Baustellen im Asylbereich beraten und Beschlüsse in dieser Sache gefasst sind, wie sie im Januar mitteilte. Aus Sicht des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei dies mit dem verabschiedeten Verhandlungsmandat gewährleistet.
«Auch wenn die Verhandlungen jetzt starten, wird der Abschluss eines Abkommens mit der Europäischen Kommission nicht vor 2028 erfolgen», sagte ein Sprecher des SEM der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Den Bedenken der Kommission werde damit Rechnung getragen. Er fügte an, dass in diesem Sinne dem Beginn von Gesprächen mit Brüssel nichts entgegenstehe.














