Schweiz muss bei Anwendung von Schengen-Besitzstand nachbessern
Die Schweiz muss bei der Anwendung von Schengen-Recht nachbessern. Eine Schengen-Evaluation empfiehlt insgesamt 85 Verbesserungsmassnahmen. Am Donnerstag präsentierte der Bund in Brüssel einen entsprechenden Aktionsplan.

Der von der Schweiz vorgelegte Aktionsplan sei adäquat, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Eine weitere Überprüfung sei nicht für erforderlich erachtet worden.
Der Aktionsplan war am Vormittag in einer EU-Arbeitsgruppe für Themen zu Schengen vom Bund vorgestellt worden, wie der entsprechenden Tagesordnung zu entnehmen war. In der Arbeitsgruppe sitzen Fachpersonen der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz.
Die Schweiz reagiert auf eine Schengen-Evaluation, die im Jahr 2025 durchgeführt wurde. Diese kam zum Schluss, «dass die Schweiz das Schengen-System insgesamt wirksam (...) anwendet und damit zu einem gut funktionierenden Schengen-Raum beiträgt», war einer Zusammenfassung der Evaluation zu entnehmen. Die gesamte Evaluation wurde nicht veröffentlicht.
Nichtsdestotrotz empfiehlt der zusammenfassende Bericht 85 Nachbesserungen, wovon 27 priorisiert werden sollten. So führt etwa die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen zu Defiziten bei der Umsetzung bestimmter Aufgaben. Bemängelt werden etwa unterschiedliche Ausbildungen für gleiche Aufgaben wie die Grenzkontrolle.
Als Verbesserung empfiehlt der Bericht etwa Massnahmen bei der Datensicherung, der Ausbildung und der Kooperation mit Drittstaaten. Die Schweiz werde nun alle sechs Monate in Berichten darlegen, wie sie ihren Aktionsplan umsetzt, bis dieser umgesetzt sei, sagte der Sprecher der EU-Kommission weiter.
Die Schengen-Staaten werden standardmässig von fachkundigen Personen der Europäischen Kommission und anderer Mitgliedstaaten evaluiert. Dies geschehe mindestens einmal alle sieben Jahre. Die nächste Evaluierung der Schweiz findet voraussichtlich im Jahr 2032 statt, wie das Bundesamt für Justiz im Januar mitteilte.










