Eckwerte zu den institutionellen Fragen sollen in ein Bundesgesetz
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) will zur Zukunft der bilateralen Beziehungen mit der EU ein Bundesgesetz erarbeiten.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats will ein neues Bundesgesetz.
- Dieses soll die bilateralen Beziehungen zu der EU regeln.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) will zur Zukunft der bilateralen Beziehungen mit der EU ein Bundesgesetz erarbeiten. Ausserdem will die Kommission die Verfassungsmässigkeit des Entscheids des Bundesrats, die Verhandlungen abzubrechen, überprüfen.
Die Kommission hat mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative für die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zu den bilateralen Beziehungen beschlossen.
Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
In dem neuen Bundesgesetz sollen die Eckwerte zur Klärung der institutionellen Fragen zur Weiterentwicklung und Erleichterung der bilateralen Beziehungen definiert werden. Das Bundesgesetz soll zudem den Einbezug des Parlaments und der Kantone definieren.
Gleichzeitig fordert die APK-N die Geschäftsprüfungskommission des Rats (GPK-N) auf, die Verfassungsmässigkeit des Verhandlungsabbruchs zu prüfen. Dieser Entscheid fiel allerdings knapp mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin.