Das E-Voting von Auslandschweizern wird nicht durch einen elektronischen Versand ersetzt. Der Bundesrat lehnt eine entsprechende Motion von Claudio Zanetti ab.
E-Voting
Ein Schild steht zum Auftakt des Initiativkomitees «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie» anlässlich des Starts der Unterschriftensammlung der Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium am 16.03.019 in Luzern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will keinen E-Versand der Abstimmungsunterlagen von Auslandschweizern.
  • Er hat Bedenken bezüglich des Missbrauchspotenzials und des Stimmgeheimnisses.

Der Bundesrat will den Auslandschweizern die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht auf elektronischem Weg zustellen. Grund sind vor allem Sicherheitsbedenken.

Es stellten sich Fragen rund um die Sicherheit von elektronischen Zustellplattformen und um das Missbrauchspotenzial durch elektronisch verfügbares Stimmmaterial. Weiter wurden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Kontrolle und Auszählung von selbst gedruckten Stimmunterlagen bedacht. Das schreibt der Bundesrat in der heute Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von Claudio Zanetti (SVP/ZH).

Motion sollte E-Voting durch E-Versand ersetzen

Zanetti verlangt, das E-Voting durch einen E-Versand zu ersetzen. In der Begründung erwähnt er die «unzulänglichen Postdientsleistungen in den jeweiligen Wohnsitzländern». Diese stelle für viele stimmberechtigte Auslandschweizer eine unüberwindbare Hürde dar.

Der Bundesrat ist anderer Meinung. Der Wegfall des E-Voting würde für die Stimmberechtigten keinen Zeitgewinn, sondern einen Zusatzaufwand für Druck und Rückversand der Stimmunterlagen bedeuten. Er will den elektronischen Stimmkanal weiter ausdehnen und nicht neue Konzepte erarbeiten, «die absehbare Unzulänglichkeiten schaffen».

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